Zwangsversetzung
#1

Hallo,
aufgrund eines Disziplinarverfahrens muss ich eine Geldstrafe zahlen UND zudem muss ich selbständig eine Versetzung zum 1.8.2025 in eine andere JVA schreiben. Ist dies zulässig? Wenn ich dies nicht mache, werde ich mit Zwang zum 01.05.2025 dorthin geschickt.
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#2

"Ist dies zulässig?"
Kommt auf die Details an.

"Wenn ich dies nicht mache, werde ich mit Zwang zum 01.05.2025 dorthin geschickt."
Man wird dann zu beurteilen haben um die Versetzung zulässig ist. Da hängt es von den Details ab.
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#3

Es würde mich lediglich interessieren, ob eine doppelte Sanktion zulässig ist.
Im Normalfall müsste die Anstaltsleitung eine Versetzung in die Wege leiten.
Zudem ist in meinen Augen die Fürsorgepflicht verletzt worden.
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#4

"Es würde mich lediglich interessieren, ob eine doppelte Sanktion zulässig ist."
Im Ergebnis aus Pflichtverletzungen kann es auch mehrere Folgen geben.

"Im Normalfall müsste die Anstaltsleitung eine Versetzung in die Wege leiten."
Wird sie ja auch tun. Aber man bietet die Chance selber aktiv zu werden.

"Zudem ist in meinen Augen die Fürsorgepflicht verletzt worden."
Dazu gibt es zu wenig Sachverhalt zur Beurteilung. Das kann man mit dem Personalrat oder einem Anwalt erörtern. Hier in einem Forum wird man kaum einen solchen Fall sinnvoll beurteilen können.
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#5

(21.02.2025, 11:51)Gast schrieb:  ... aufgrund eines Disziplinarverfahrens muss ich eine Geldstrafe zahlen ...

Da dürfte sich dann das Mitleid der Forumsleser doch einigermaßen in Grenzen halten.
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