Zuviel gezahlte LOB
#1

Hallo liebe Schwarmintelligenz,
liebe Kolleginnen und Kollegen.

Vielleicht könnt Ihr mir weiter helfen.

Ich bin als staatlich geprüfter Bautechniker bei einer Kommune mit der EG 9B eingruppiert gewesen. Habe aber auf Grund der Tatsache, dass ich ingenieursmäßig Tätigkeiten erbracht habe eine Zulage zur EG 12 erhalten und das über einen Zeitraum von über 3 Jahren. Nach über 5 Jahren ohne Vorgesetzten in unserer Abteilung (Stabsstelle) wurde ein neuer Stabstellenleiter eingestellt, mit der EG12. Meine Zulage wurde, ohne mit mir Rücksprache zu halten gekürzt, zur EG 11, mit der späteren Begründung, es könne nicht sein, dass der Untergebene das gleiche verdiene wie der Vorgesetzte. Mein Tätigkeitsfeld blieb jedoch genau das gleiche, mir wurde nie mitgeteilt, welche Vorgänge ich nun nicht mehr bearbeiten solle, was eine Kürzung gerechtfertigt hätte. Hier gegen bin ich mit Hilfe des Personalrats angegangen, habe dies, unter anderem, auch zum Anlass genommen, mich weg zu bewerben. Nun bin ich glücklich bei einer anderen Kommune und beziehe dort bereits seit fast einem Jahr das gleiche, wie vor der Kürzung bei meinem alten Arbeitgeber (ja auch im öffentlichen Dienst ist alles frei verhandelbar 😄).
Über den laufenden Sachstand meines Vorgehens gegen die Kürzung bin ich immer im Austausch mit meinem alten Personalrat geblieben. Hier wurde mir dann mitgeteilt, dass man die sich ergebende Differenz EG 11 zur EG 12 nun doch erstatten würde. Schriftlich wurde mir das nie mitgeteilt, jedoch auf meinem Konto tat sich was ( es gibt wohl doch noch Gerechtigkeit). Heute nun meldete sich die Personalabteilung meines alten Arbeitgebers telefonisch bei mir um mir mitzuteilen, man hätte die LOB Auszahlung versehentlich doppelt ausgezahlt und ich müsse einen Betrag x zurückerstatten. 

Lange Rede, kurzer Sinn

Muss ich den angeblich zuviel gezahlten Betrag erstatten, oder kann ich mich darauf berufen, dass hier nicht die Absicht vorlag mich zu bereichern und das Geld ausgegeben habe. Oder gibt es in Bezug auf LOB eine gesonderte tarifliche Regelung dazu? 

Schon mal jetzt ganz ganz lieben Dank an Euch und herzliche kollegiale Grüße 

M
Zitieren
#2

Es kommt auf die Details und den Betrag an. Wobei bei einen zusätzlichen Zahlung wie LOB die Hürden für die Einrede der Entreicherung eher noch höher sind. Aber da es vermutlich mehr als 250€ brutto waren sowieso schwierig.

Für den Bund sehr grob hier beschrieben:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/...onFile&v=8
Zitieren
#3

Erst einmal prüfen, ob die  6-monatige Ausschlussfrist schon abgelaufen ist. Wenn die Auszahlung des Entgelts länger als 6 Monate her ist, kann der Arbeitgeber das Geld nicht mehr zurückfordern.
Zitieren
#4

(Vor 1 Stunde)Gast schrieb:  Erst einmal prüfen, ob die  6-monatige Ausschlussfrist schon abgelaufen ist. Wenn die Auszahlung des Entgelts länger als 6 Monate her ist, kann der Arbeitgeber das Geld nicht mehr zurückfordern.

Das ist so pauschal nicht zutreffend. Bei Überzahlung gibt es verschiedene Konstellationen, wo man sich nicht auf die tarifliche Ausschlussfrist berufen kann.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst