Guten Abend zusammen,
ist bei der Zustimmung zu einer Höhergruppierung möglich, diese auf einzelne Punkte zu beschränken? Hier besteht grundsätzlich Einigkeit was die Entgeltgruppe betrifft, nicht aber was den Zeitpunkt betrifft. Ist es möglich hier nur der Entgeltgruppe zuzustimmen?
LPVG Baden-Württemberg
Grundsätzlich handelt es sich um zwei Vorgänge. 1. Übertragung der höherwertigen Aufgaben. 2. Eingruppierung. Allerdings kommt 1. bei korrigierender Höhergruppierung und Höhergruppierung durch Änderungen der Eingruppierungsregelungen nicht vor.
Soweit man der Übertragung der höherwertigen Aufgaben nicht zustimmt ist damit die Höhergruppierung insgesamt gestoppt und kann grundsätzlich auch später nicht rückwirkend erfolgen.
Es kommt also sehr auf die genauen Umstände und die Ablehnungsgründe an was tatsächlich möglich und sinnvoll ist.
Hallo,
über jeden Antrag muss der Personalrat doch einen Beschluss fassen.
Sofern die Dienststelle die Höhergruppierung erneut vorlegt, muss der Personalrat neu beschließen. Es spricht vieles dafür, dass er, sofern keine Änderung vorliegt, genau wie beim letzten Mal entscheiden wird. Er kann aber auch eine andere Entscheidung treffen (z.B. neue Erkenntnisse, neue Überlegungen). Das geht aber nur, wenn die Dienststelle auch erneut eine Vorlage erstellt.
LG