Zulagenzahlung nach § 14 TVöD
#1

Hallo zusammen,

mir wurde bis zur endgültigen Stellennachbesetzung eine Zulage nach § 14 TVöD gezahlt.
Die Stelle wurde ausgeschrieben und leider hat jmd. anderes die Stelle bekommen. 
Auf Anweisung meiner Vorgesetzten habe ich die Stelle noch bis zum 4.12. ausgeübt. Jetzt kommt es jedoch: Die Einweisung sei bereits mit Datum vom 25.11. erfolgt und man hat mir dann einfach die Zulage gestrichen obwohl ich de facto die höherwertigen Tätigkeiten noch weiter ausgeübt habe. Dass man mir dann die Zulage streicht hat man mir nie gesagt und ich finde das eine Sauerei und Frechheit. 
Wie stehen die Chancen, dass ich die Zulage doch bekomme und was muss ich dafür tun? 
Es geht mir hier nicht um das Geld sondern um das Prinzip, denn ich lasse mich nicht verarschen... 
TVöD Bund findet Anwendung.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Schulsekretärinnen - Höhergruppierung oder Bewährungsaufstieg nach TVöD 6
- Arbeitsvertrag nicht nach TVöD?
- Gehalt als Reinigungskraft nach TVÖD

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers