Sind alle SuE 12 Eingruppierten in der Fallgruppe 6? Oder sind die Betreuer in der Flüchtlingshilfe da nicht dabei?
In der TVöD S12 ist niemand in der Fallgruppe 6 eingruppiert, da es dort keine Fallgruppe 6 gibt.
Soweit es um diese Regelung geht:
"Beschäftigte, die nach Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) in einer der Entgeltgruppen
S 11b bis S 12 sowie S 14 oder S 15 bei Tätigkeiten der Fallgruppe 6 eingruppiert
sind, erhalten eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von 180,00 Euro."
Die Fallgruppe 6 bezieht sich alleine auf die S15. Alle Beschäftigte in der S12 bekommen die Zulage.