Zulage S8a TVöD
#1

Hallo zusammen, 
ich hätte eine Verständnisfrage zur 130€ Zulage und dem 3.&4. Regenerationstag. 

Ich bin in unserer Kita die Krippenleitung (24 Plätze) und stv. Einrichtungsleitung für das gesamte Hause (Krippe und Kiga 114 Plätze). Bei unseren städtischen Träger bin ich allerdings in S8a eingruppiert und bekomme eine Zulage für S13. 

Nun zu meiner Frage … Habe ich Anspruch auf die Zulage und den 3.&4. Regenerationstag, da ich in S8a eingruppiert bin?
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#2

Was ist die Basis für die Zulage zur S13. Vorrübergehende Übertragung der Tätigkeit, Führung auf Probe etc.?
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#3

Ohne es vertieft geprüft zu haben wäre meine Sicht, wenn es vorübergehende Übertragung höherwertiger Aufgaben ist. Man bekommt zwar die SuE-Zulage, aber die Zulage zur S13 verringert sich entsprechend.
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#4

In der Funktion als Leitung  bin ich nun seit fast 2 Jahren befristet, da es wohl zu viele Person gibt, die aktuell in Elternzeit sind. Diese Person haben das Recht, auf eine gleichwertige Stelle nach der Elternzeit. (Falls sie je zurückkommen)
Auf der Stelle als Erzieherin bin ich unbefristet.
Aktuell bekomme ich eine Zulage für eine höherwertigen Tätigkeit und bekomme somit die Differenz von S8a zu S13 ausbezahlt.
Ich hoffe man kann mir einigermaßen folgen.

Danke für die Antworten.
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#5

Das war das erwartete Szenario. Der Auszahlungsbetrag bleibt m.E. bei dem Entgelt der S13. Da man rechtlich die Zulage aber bekommt darf man durch Umwandlung von Teilen der Zulage zwei zusätzliche Regenerationstage nehmen.
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#6

Bei mir ist es ähnlich. Ich bin in 8a eingruppiert, werde aber nach höherwertiger Tätigkeit bezahlt. Ich erhalte die 8a Zulage, da die Auszahlung der Zulage nichts mit der Tätigkeit, sondern nur der Eingruppierung zu tun hat.
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#7

(01.11.2022, 07:48)Gast schrieb:  Bei mir ist es ähnlich. Ich bin in 8a eingruppiert, werde aber nach höherwertiger Tätigkeit bezahlt. Ich erhalte die 8a Zulage, da die Auszahlung der Zulage nichts mit der Tätigkeit, sondern nur der Eingruppierung zu tun hat.

Mit reduzierter Zulage für die höherwertige Tätigkeit oder im Ergebnis Entgelt der höheren Entgeltgruppe plus SuE Zulage ?
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#8

Warum bekommen Sie die Zulage als Aufstockung S 8a zu S 13? Normalweise darf der Differenzbetrag erst ab S 9 aufgestockt werden. Unter S 9 berechtigt doch nur eine 4,5 %ige Zulage auf den Differenzbetrag. Könnten Sie mir das bitte mal erklären, da ich ähnlich gelagerten Fall vorliegen habe.
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