Zensus - Werden die Daten an das Finanzamt weiter gegeben ?
#1

Hallo,

in diesem Jahr findet ja eine große Volkszählung statt (Zensus), die mir ein paar Sorgen bereitet. Besonders zum Datenschutz liest man sehr unterschiedliche Stellungnahmen. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Befragten ? Werden die Daten an Behörden wie Finanzamt, Ausländerbehörde, Einwohnermeldeamt, Bauamt, usw. weitergegeben ? Einserseits wird behauptet, die Daten seien davor sicher, andererseits dürfte es doch irgendeinen Abgleich geben, um die abgegebenen Daten zu prüfen, oder ?

Viele Grüße
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#2

Hallo,

die Antworten auf Deine Fragen dürftest Du hier finden: http://www.zensus2011.de/faq-detail/was-...ensus.html

Viele Grüße
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#3

Danke, ich habs gefunden. Zitat:
"Behördliche Zugriffe auf die im Zensus erhobenen Einzeldaten zu Einwohnerinnen und Einwohnern sind nicht zulässig. Nicht anonymisierte Einzeldaten werden den abgeschotteten Bereich der Statistischen Ämter und Erhebungsstellen nicht verlassen. Das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 schreibt klar vor, dass keine personenbezogenen Daten aus amtlichen Statistiken von Behörden genutzt werden dürfen. Es gilt das sogenannte Rückspielverbot."

Klingt kompliziert, heißt aber wohl, dass Behörden wie Finanzamt, Bauamt, Steueramt, Einwohnermeldeamt, Sozialamt, Arge, Arbeitsagentur oder Polizei KEINERLEI Zugriff auf die ausgefüllten Daten im Fragebogen haben. Bin mal gespannt, ob der Datenschutz tatsächlich so gewährleistet wird. Ich denke, der Online-Fragebogen ist einiges sicherer als das Ausfüllen und Mitnehmen des Fragebogens durch den Zähler.
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#4

Bei einer Volkszählung werden in den meisten Gebieten Gemeindebedienstete mit Fragebogen in die einzelnen Häuser + Wohnungen geschickt. Hier werden die Personen - Namen und Adressen mit den Daten der Einwohnermeldeämter abgeglichen.
Sollten Personen da wohnen die einwohnermelderechtlich nicht erfasst sind, wird dies natürlich korrigiert.
Ansonsten werden die Daten nur an die statistischen Landesämter weitergegeben.

Beste Grüße!
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#5

Wenn ich das Zitierte richtig deute, werden die Daten in keinem Fall an andere Behörden als die Statistikämter weitergegeben (Rückspielverbot). Selbst wenn also beispielsweise in einem Haus 5 Personen gemeldet sind, tatsächlich dort aber niemand wohnt, weil alle verstorben oder ausgewandert sind, geht diese Info nicht an die Stadt oder ein anderes Amt. Falsche Daten werden also NICHT korrigiert !!! Kann mir dann mal irgendjemand den Sinn und Zweck der Volkszählung erklären ???
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#6

(08.02.2011, 14:23)Gast schrieb:  Wenn ich das Zitierte richtig deute, werden die Daten in keinem Fall an andere Behörden als die Statistikämter weitergegeben (Rückspielverbot). Selbst wenn also beispielsweise in einem Haus 5 Personen gemeldet sind, tatsächlich dort aber niemand wohnt, weil alle verstorben oder ausgewandert sind, geht diese Info nicht an die Stadt oder ein anderes Amt. Falsche Daten werden also NICHT korrigiert !!! Kann mir dann mal irgendjemand den Sinn und Zweck der Volkszählung erklären ???

Aber sicher werden die falschen Einwohnerdaten korrigiert.
vergleiche dazu meinen vorherigen Eintrag.
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#7

Die Volkszählung ist nur eine Statistik, diese dient nicht der Korrektur behördlicher Verzeichnisse. Also ganz klar: Weder Stadt, noch Finanzamt noch irgendeine andere Behörde außerhalb der Statistibehörden erhält individuelle Daten aus der Erhebung. Mögen ihre Datenbestände noch so falsch sein, sie werden durch den Zensus nicht korrigiert.
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#8

tut mir leid, aber so läuft es nicht.

ich war bei der letzten Volkszählung aktiv mit dabei und wir haben alle Einwohnermeldedaten ergänzt.
Damals wurden allerdings auch nur städtische Bedienstete in unserer Stadt eingesetzt.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es diese Jahr anders sein wird.

Beste Grüße!
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#9

Hallo DeBeVau,
wenn Ihr das damals so gemacht habt, ok. Vermutlich war dies allerdings schon damals rechtswidrig, das Volkszählungsurteil mit dem Rückspielverbot stammt aus dem Jahr 1983. Heute ist es das auf jeden Fall. Eine Weitergabe von Daten an das Meldeamt wäre ein schwerer Verstoß gegen die Plichten als Erhebungsbeauftragter. Auch die Meldeämter sollten solche Daten (wenn sie diese denn erhalten) offiziell nicht verwenden. Eine gute Seite dazu ist www.zensus11.de
Ich weiß aber auch wie es in der Praxis läuft: Man gibt die Daten mündlich weiter. In der Akte wird dann festgehalten, dass die kritischen Daten von einem anonymen Anrufer stammen, zufällig im Außendienst festgestellt wurden, eine Zufalls-Stichprobe gemacht wurde oder ähliches... Kein Amt wird anschließend z.B. noch Sozialleistungen weiterzahlen, nur weil die Infos aus undurchsichtigen Quellen stammen. Und das ist auch gut so !
Gruß Wolfram
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#10

(23.02.2011, 13:43)Gast schrieb:  Hallo DeBeVau,
wenn Ihr das damals so gemacht habt, ok. Vermutlich war dies allerdings schon damals rechtswidrig, das Volkszählungsurteil mit dem Rückspielverbot stammt aus dem Jahr 1983. Heute ist es das auf jeden Fall. Eine Weitergabe von Daten an das Meldeamt wäre ein schwerer Verstoß gegen die Plichten als Erhebungsbeauftragter. Auch die Meldeämter sollten solche Daten (wenn sie diese denn erhalten) offiziell nicht verwenden. Eine gute Seite dazu ist www.zensus11.de
Ich weiß aber auch wie es in der Praxis läuft: Man gibt die Daten mündlich weiter. In der Akte wird dann festgehalten, dass die kritischen Daten von einem anonymen Anrufer stammen, zufällig im Außendienst festgestellt wurden, eine Zufalls-Stichprobe gemacht wurde oder ähliches... Kein Amt wird anschließend z.B. noch Sozialleistungen weiterzahlen, nur weil die Infos aus undurchsichtigen Quellen stammen. Und das ist auch gut so !
Gruß Wolfram

Hallo Wolfram,
haben Sie einmal selbst auf dieser Internet-Seite gelesen?

Hier können Sie doch ganz einfach erkennen, dass die Datensammlungen der Einwohnermeldeämter und des Bundesagentur der Arbeit zusammengeführt werden.

Und daraus erfolgen dann die entsprechenden Erfassungsbogen.

Stellen Sie sich weiterhin einmal vor, ein Befrager geht mit seinen Erfassungsbogen in ein Gebäude in einer Stadt in einer bestimmten Straße und stellt fest - hier wohnt ein Sebastian Huber der in den Erfassungsbögen nicht vorgesehen ist.
Was meinen Sie was er jetzt tut - diesen Sebastian ignorieren, oder wird er hierfür einen blanken Erfassungsbogen verwenden ? und diesen in der Datensammlung ergänzen ?

Beste Grüße!
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#11

Ich habe beim letzten Zensus auch angegeben, dass bei mir in einem Einzelgebäude 14 Italiener und ihr Chef für Unterkunft und Verpflegung einer leichten Tätigkeit in der Nahrungsmittelproduktion nachgehen und bekam einige Wochen später von der Landwirtschaftlichen - Versicherung eine Aufforderung, diese bei ihnen unverzüglich zu melden und Beiträge zu zahlen. So viel zur Datensicherheit des Zensus.... _ Bei den Italienern handelte sich um meine Hühner und ihren Hahn - ich hatte einen gewaltigen Ärger mit denen und habe sie darauf hin abschaffen müssen, um noch weiteren Ärger zu vermeiden.
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#12

Ich bin der Ansicht, dass Datenschutz bei uns im behördlichen Bereich viel zu wichtig genommen wird und im Wesentlichen die Unehrlichen (zu Lasten der Ehrlichen) schützt. Jeder gibt alle möglichen Daten bei Facebook, Google etc. preis, aber wenn eine Behörde einen zufällig festgestellten Gesetzesverstoß an eine andere Behörde meldet, gibt es ein riesiges Geschrei.

Oder anderes Beispiel - Meldeauskünfte: Eine notorisch unzuverlässige und zahlungsunwillige Person behauptet eine Bedrohung durch den Ex-Freund und beantragt nach Umzug eine Auskunftssperre. Folge: Bei jeder Anfrage eines Gläubigers (und bei bestimmten Personen sind das viele) muss der Schuldner zuerst angehört werden (2 Wochen Frist) und dann mit einem förmlichen Bescheid (1 Monat Rechtsmittelfrist) darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass das Meldeamt beabsichtigt, die Auskunft zu erteilen. Der Gläubiger erhält damit erst nach ca. 2 Monaten eine Auskunft, wo der säumige Kunde abgeblieben ist. Wenn innerhalb weniger Wochen eine Anfrage des 5. Versandhandels eingeht, stellt man sich als Behörde schon die Frage, ob man da nicht mit riesigem Aufwand die falschen Daten schützt...
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#13

Wenn es nur eine Gebäude und Wohnungszählung ist, warum sollen dann Mieteinnahmen angegeben werden? Das macht mich stutzig.
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#14

Fand ich auch komisch. Evtl. für den statistischen Mietspiegel?
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