Zeitzuschläge / Erschwerniszuschläge
#1

Guten Tag zusammen,

allgemein habe ich folgende Frage. Mitarbeiter befindet sich im TVÖD VKA und hat täglich festgelegte Arbeitszeiten.
Nun kommt es in verschiedenen Fällen dazu, dass zwingend kurzfristig länger gearbeitet werden muss.
Für diesen Mitarbeiter fallen dann Überstunden an. Der Mitarbeiter hat die Gelegenheit die angefallenen Überstunden im Laufe des Jahres durch Freizeit auszugleichen.
Es findet deshalb keine Auszahlung der Überstunden statt.
Auf die angefallenen Überstunden wird noch ein zusätzlicher Zeitzuschlag in Höhe X% gewährt.

Besteht ein Anspruch auf diesen Zuschlag bei Freizeitausgleich? Gibt es hierzu einen Verweis auf den VKA?
Sofern ein Anspruch besteht, steht dem Mitarbeiter, wenn begründet, auch die Erschwerniszulage auf die Zeitzuschläge zu?

Gruß!
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#2

Hier gilt § 8 Satz 4 TVöD
4Auf Wunsch der/des Beschäftigten können, soweit ein Arbeitszeitkonto (§ 10) eingerichtet ist und die betrieblichen/dienstlichen Verhältnisse es zulassen, die nach Satz 2 zu zahlenden Zeitzuschläge entsprechend dem jeweiligen Vomhundertsatz einer
Stunde in Zeit umgewandelt und ausgeglichen werden. 5Dies gilt entsprechend für Überstunden als solche.

Wenn die Zeitzuschläge nicht durch Freizeitausgleich abgegolten werden, sind sie zu bezahlen.
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