Zeitzuschläge
#1

Stehen mir im TVöD Samstagszuschläge zu?
Zitieren
#2

Im TVöD sind Samstagzuschläge geregelt. Soweit man in den entsprechenden Zeitfenstern am Samstag tätig ist, hat man ggf. Anspruch auf den Zuschlag. Wenn man am Samstag in Zeiten tätig ist, für die kein Samstagzuschlag greift, dann nicht.
Anspruch besteht "für Arbeit an Samstagen von 13 bis 21 Uhr, soweit diese nicht im Rahmen von Wechselschicht oder Schichtarbeit anfällt "[§ 8 (1) lit. f TVöD].
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Zeitzuschläge / Erschwerniszuschläge
- Zeitzuschläge bei höherwertiger Tätigkeit
- Zeitzuschläge nicht mehr aufs Arbeitszeitkonto sondern auszahlen


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst