23.08.2019, 08:43

ich habe hier ein Problem zu lösen.
Ich bin in der Kommunalen Verwaltung tätig und bei uns ist eine Frage aufgeploppt.
Es finden hier des öfteren Schulungen z.B. für Standesbeamte statt, die über eine Woche gehen.
Aufgrund der weiten Strecke erfolgt die Anreise bereits Sonntags. Die Arbeitszeit beginnt ja mit verlassen des Hauses und endet bei Rückkehr. Bekommt der Mitarbeiter für die Abreise am Sonntag auch den Zeitzuschlag als wenn er Sonntags arbeiten muss? Oder zählt die Anreise da nicht zu? Wenn ja oder nein, welche Paragraphen aus dem TVÖD sind da hinterlegt?
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße
Elke
