Wieviel bekommt man von der Kommune zum Bausparvertrag dazu?
#1

Hallo!
Wieviel bekommt man von der Kommune zum Bausparvertrag dazu?
Gibt es da ein generellen Satz? Oder macht das jede Kommune eigenständig?
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#2

Die Vermögensbildung der Arbeitnehmer fördert der Staat bei bestimmten Sparverträgen durch die Gewähr der sogenannten Arbeitnehmersparzulage. Die gesetzliche Grundlage bildet das Fünfte Vermögensbildungsgesetz.

Der Arbeitgeber kann entweder vermögenswirksame Leistungen zusätzlich zum Arbeitsentgelt gewähren oder der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass Teile seines Arbeitsentgelts vermögenswirksam angelegt werden.

Die Vermögenswirksame Leistung (VWL oder VL) wird direkt vom Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer benannte Anlagekonto überwiesen.

Die Arbeitnehmersparzulage wird nur dann gewährt, wenn die Einkommensgrenzen (17.900 € für Alleinstehende und 35.800 € für Verheiratete) nicht überschritten werden.

Für die Arbeitnehmersparzulage auf Vermögensbeteiligungen gelten ab 2009 separate Einkommensgrenzen (20.000 € für Alleinstehende und 40.000 € für Verheiratete). Beide Grenzen gelten auch für 2010 bis 2014.

Für besser verdienende Arbeitnehmer spielt das Thema trotzdem dann eine Rolle, wenn der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zusätzlich zum Arbeitsentgelt gewährt. Diese Arbeitgeberleistungen (in der Regel in einem Tarifvertrag festgelegt) erhalten aber nur die Arbeitnehmer die einen entsprechenden Vertrag im Sinne des fünften Vermögensbildungsgesetzes abgeschlossen haben. In so einem Fall stellt sich die Frage nach Gewährung der Arbeitnehmersparzulage durch das Finanzamt erst in zweiter Linie.

Zahlt der Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen zusätzlich zum Arbeitsentgelt ist die Frage nach der Gewährung der Arbeitnehmersparzulage durch das Finanzamt erstrangig. Will in so einem Fall der Arbeitnehmer in den Genuss der vollen Arbeitnehmersparzulage durch das Finanzamt kommen, muss er den Vertrag aus seinem Arbeitsentgelt allein bedienen.

Die zusätzlich zum Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährten vermögenswirksamen Leistungen sind steuer- und beitragspflichtig. Die Überweisung auf das entsprechende Anlagekonto ist ein Nettoabzug (der Abzug erfolgt aus dem schon versteuerten und mit Beiträgen belegten Arbeitsentgelt).

Die Arbeitnehmersparzulage wird mit der jährlichen Einkommenssteuererklärung beantragt. Die Arbeitnehmersparzulage gilt nach § 13 Abs. 3 Fünftes Vermögensbildungsgesetz weder als steuerpflichtige Einnahme im Sinne des Einkommensteuergesetzes noch als Einkommen, Verdienst oder Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und des SGB III. Sie ist damit arbeitsrechtlich kein Bestandteil des Lohns oder Gehalts.
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#3

Hallo, 6,50 Euro ist der generelle Satz bei der Gemeinde
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#4

135 ich find die erste Antwort auch gut O030
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#5

oje, das weiß ich grad gar nicht, jedenfalls recht wenig.
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