Wie gestaltet sich die Übernahme nach der Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten?
#1

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Übernahme nach der Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.

Ist es von Behörde zu Behörde unterschiedlich, wie sich die Übernahme nach der Ausbildung gestaltet? Soweit ich verstanden habe, müsste ich mich im dritten Ausbildungsjahr ab Januar auf die intern ausgeschriebenen Stellen bewerben. Falls es nicht klappt, werde ich für ein Jahr übernommen und muss erneut schauen, dass ich mich auf interne Stellenanzeigen bewerbe. 
Falls da wieder nichts klappt, werde ich nicht übernommen. Auch steht bei mir im Ausbildungsleitfaden, dass falls man die Abschlussprüfung wiederholen muss, man nicht übernommen wird, auch nicht für ein Jahr.

Läuft es in allen Behörden so ab? Irgendwie habe ich den Eindruck (Erzählungen einer Bekannten, Internet), dass sich vieles bei Kreisverwaltungen unkomplizierter gestalter (Bewerbung ohne Einstellungstest, Übernahme ohne erneutes Bewerben nach der Ausbildung, etc.) 

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
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#2

Die Praxis für die Übernahme von Auszubildenden ist zwischen den verschiedenen Arbeitgebers und ggf. auch Dienststellen unterschiedlich.

Es gibt eine Regelung im TVAöD-BBiG, der soweit er Anwendung findet, bestimmte Regelungen zur Übernahme trifft. Allerdings greift der § 16a nur unter den dort genannten Voraussetzungen.
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