Widmung von Gemeindestraßen
#1

Hallo liebe Community,

Kann mir jemand vllt. sagen wie man an das Thema "Widmung von Gemeindestraßen" am besten rangehen kann? Bei mir wurde das ganze Thema über Jahre einfach nie richtig gemacht in der Behörde und deshalb kann mir da auch keiner weiterhelfen... aus den Seminarunterlagen einer Kollegin werde ich auch nur teilweise schlau. Aber es frustriert mich, dass ich da nicht weiterkomme. Gibt es irgendwie eine Art "Checklist" die man abarbeiten kann zu den Straßen, sprich, ist das und das gegeben, dann gilt die Straße als gewidmet? Ab wann muss man eine Straße ggf. gar nicht mehr widmen, weil sie schon so lange als öffentliche Straße gebraucht wird? Was für Unterlagen werden für eine Widmung benötigt?
Ich habe schon im StrWG-Schleswig-Holstein nachgelesen, aber mal ein Muster, wie es richtig auszusehen hat, wäre auch schön... Falls jemand auch eine Website hat oder Bücher darüber, würde ich mich sehr freuen. Im Netz bin ich auch nicht wirklich schlauer geworden... Icon_sad

LG Julia
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#2

Hallo,
Beispiele / Muster kannst Du in den Ratsbeschlüssen von Landkreisen, Städten oder Gemeinden unter dem Stichwort "Widmung" finden.

Zum Beispiel aus Kiel: https://ratsinfo.kiel.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=21946
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#3

Danke schön! Das hilft mir schon einmal! Big Grin
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#4

Ansonsten noch mal § 57 StrWG SH schauen.
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