Wer ist Eigentümer der Personalratskasse?
#1

Hallo zusammen, 

wir haben eine Personalratskasse worin jeder Kollege und jede Kollegin, monatlich einen gewissen Prozentsatz in die Personalratskasse einzahlt. Alles auf freiwilliger Basis. Das gesammelte Geld wird dann für Betriebsausflüge, Geburtstage, etc. genutzt. 
Die Personalratskasse wird von einem Mitglied des gewählten Personalrates geführt - Privatkonto mit Titel eines gemeinnützigen Zwecks-.  
Nun wird ja immer ein neuer Personalrat gewählt. Dementsprechend können die "Eigentümer" der Personalratskasse immer unterschiedlich sein. Wie wird die Personalratskasse bei anderen denn geführt? Läuft dies auch alles über ein privates Konto worauf die Kommune selber keinen Einblick und Zugriff hat? Oder kann man eine Umstellung machen, sodass die Kommune Eigentümer der Personalratskasse ist und man nicht ständig das Koto auflösen und neu eröffnen muss bei wechselndem Personalrat? 

Vielen Dank für eure Hilfe.
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#2

Problem ist natürlich, dass dies nichts ist was in den Gesetzen zu den Personalräten so erlaubt wäre.
Ob es faktisch eine GbR aller Beschäftigten der Dienststelle ist wäre zu prüfen. Ggf ein nicht e.V. mit dem Personalratsmitgliedern als Mitglieder.

Wenn man es sauber hinbekommen will braucht es vermutlich einen Verein. Ob man es haushaltsrechtlich schafft es in die Dienststelle zu integrieren wäre für mich fraglich.

Ich würde als PR die Finger von solchen Konstrukten halten. Eine Kasse mit Geldern aus/für Betriebsausflüge wird von einer Person geführt. Alles nicht sauber aber immerhin außerhalb einer PR-Verantwortung und es ist klar, dass letztlich die Hausleitung das Konstrukt bei uns verantworten.

Gestützt auf BPerVG wird die Zulässigkeit einer eigenen Kasse des Personalrates verneint. Sammlungen für Betriebsausflüge etc. sind nur adhoc zum sofortigen Verbrauch ggf. zulässig und nicht der Personalratsarbeit zugerechnet. Das einzelne Mitglied als Privatperson hat mehr Spielraum. Empfehlung für den Personalrat ist als solches m.E. nach klar als Organ nichts mit der Kasse zu tun haben zu sollen.
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#3

Gestützt auf § 49 BPerVG war gemeint.

Ähnliche Regelungen finden sich in den meisten Landesgesetzen.
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#4

Vielen lieben Dank für die schnelle Hilfe.

Das Ganze wird von einem ausgewählten Mitglied aus dem Personalrat geführt. Jedoch weiß keiner, was auf diesem Konto passiert bis auf die eine bevollmächtigte Person. Wenn diese Person ggfs. plötzlich (aus verschiedensten Gründen) nicht mehr erscheint, hat keiner Zugriff auf dieses Geld.
Dieses Format finde ich persönlich auch als sehr bedenklich. Jedoch wird von der Bank erläutert, dass das Konto welches als Personalratskasse steht, nicht über die Kommunalverwaltung laufen darf. Demnach wäre nur die Möglichkeit offen, das Konto aufzulösen und sich die Summe in bar auszahlen zu lassen. Aber wie handhaben andere Kommunen solche Kassenvorgänge? Stellt der Haushaltsplan Mittel für die Personalratskasse zur Verfügung, sprich gibt es eine eigene Konto/Kostenstelle hierzu? Oder sollen solche Vorgänge wie Jubiläum, Geburtstage und Betriebsausflüge eher im Personalbereich angesiedelt werden? Bisher haben sich die Personalabteilung und der Personalrat 50/50 an solchen Vorgängen beteiligt. Sind solche finanziellen Vorgänge dann auch schon nicht mehr Aufgabe des Personalrates?

Liebe Grüße
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#5

Geburtstage, Jubiläum, Betriebsausflüge sind keine Aufgaben des Personalrates.

Außer den tariflich bzw. ggf. im Besoldungsrecht geregelten Zahlungen zu bestimmten Jubiläen sind Zuwendungen aus dem Anlass nicht vorgesehen. Wenn die Dienststelle darüber hinaus haushaltrechtliche Spielräume sieht muss sie es halt entsprechend machen. Dafür den Personalrat Gelder im Haushaltsplan zuzuweisen wäre m.E sehr problematisch. Ich finde auch nicht, dass man als PR dafür Geld von den Beschäftigten einsammeln sollte.
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#6

Moin,

ich habe eine solche Kasse auch schon einmal vor längerer Zeit bei meiner vorherigen Dienststelle geführt, das Konstrukt war so etwas wie ein nicht eingetragener Verein. Die grundsätzlichen Angelegenheiten wie insbesondere die Verwendungszwecke und die Entlastung der Kassenführung wurden abgesetzt von der Personalversammlung besprochen. Die Buchungen liefen damals über ein Sparbuch (was es auch einfacher machte, dass jemand anderes Geld holen konnte). Die Prüfung der Abrechnung erfolgte durch das RPA, die Mitgliedsbeiträge wurden vom Gehalt abgebucht und geschlossen auf das Sparkonto überwiesen.

Gruß
1887
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#7

Guten Morgen, 

genau wie 1887 beschrieben läuft unsere "Personalratskasse" auch. Die Kolleginnen und Kollegen zahlen einen Prozentsatz X in Form eines Kamka-Beitrages auf ein Bankkonto, welches von einem aktuellem im Personalrat aktivem Mitglied vollständig überwacht wird. Hierbei ist leider auch der alleinige Zugriff auf das Konto bei dieser Person. 

@1887 - Wie wurde das Konstrukt denn damals gelöst oder ist dies so zulässig? Denn wie mir vorher mitgeteilt wurde, darf der Personalrat ja eigentlich keine Geldbeiträge fordern oder annehmen. Dann kann dieses Konto doch noch geprüft werden vom RPA? Hier wurde noch nie eine Prüfung durchgeführt über die genannte Kasse. Dies stelle ich mir auch nur schwer vor, da dieses Konto ja auf einem privaten Konto mit Betitelung eines gemeinnützigen Zweckes läuft. Somit könnte diese Person auch diese Prüfung verweigern oder? Also wäre die sicherste Lösung, das aktuelle Konstrukt aufzulösen und in irgendeiner Form ein Verein zu bilden, welches über dieses Konto wacht bzw. dieses führt.
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#8

Hallo zusammen,

bei uns ist es ähnlich, wir zahlen einen monatlichen Betrag in eine Gemeinschaftskasse. Kontoinhaber ist, soweit ich weiß, ein PR-Mitglied, ein anderes hat Vollmacht. Und es finden Kassen-/Kontoprüfungen statt, sodass man nicht einfach machen kann was man will.
Der PR organisiert davon Feste und Betriebsausflüge.

Ein Konto über die Dienststelle zu eröffnen ist wohl nicht möglich, da es in den Büchern nichts zu suchen hat.

Viele Grüße aus NRW
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