21.01.2023, 02:47
Guten Abend,
Als Stationsleitung oder Stellvertretung kommt man im Krankenhaus in die Stufe P12 bzw P13.
Bei dem TVöD BT-K.
Wenn man nun allerdings eine zusätzliche Weiterbildung als Intensivpflegefachkraft hat und auch auf einer entsprechender Station arbeitet, müsste man da nicht eine Stufe höher gestuft werden?
Denn wenn man keine Stationsleitung ist, ist die Regel laut TVöD, dass man eine Stufe hochgestuft wird.
Es ist etwas unfair, wenn man als Stationsleitung plötzlich die Qualifikation aberkannt wird.
Die Intensivzulage entfällt, die Einspringprämie wird niedriger von 30 auf 15 %.
Diesen Sinn verstehe ich nicht.
LG
Als Stationsleitung oder Stellvertretung kommt man im Krankenhaus in die Stufe P12 bzw P13.
Bei dem TVöD BT-K.
Wenn man nun allerdings eine zusätzliche Weiterbildung als Intensivpflegefachkraft hat und auch auf einer entsprechender Station arbeitet, müsste man da nicht eine Stufe höher gestuft werden?
Denn wenn man keine Stationsleitung ist, ist die Regel laut TVöD, dass man eine Stufe hochgestuft wird.
Es ist etwas unfair, wenn man als Stationsleitung plötzlich die Qualifikation aberkannt wird.
Die Intensivzulage entfällt, die Einspringprämie wird niedriger von 30 auf 15 %.
Diesen Sinn verstehe ich nicht.
LG