06.08.2023, 12:59
Hallo,
angenommen man macht zur Zeit bei einer Kommune ein duales Studium Stadtinspektoranwärter und wurde dafür zum Beamten auf Widerruf ernannt. Nach knapp einem Jahr stellt man fest, dass einem der Job keinen Spaß macht und man lieber Lehramt studieren möchte, um anschließend als verbeamteter Lehrer zu arbeiten.
Sehe ich das richtig, dass man um Entlassung bitten muss, mit der Folge, dass man seinen Beamtenstatus und seine Pensionsansprüche für das eine Jahr verliert, um dann nach dem Studium erneut (diesmal vom Land) in den Beamtenstatus erhoben zu werden? Meine Frage bezieht sich auf das Saarland, falls das von Bedeutung ist.
Führt das kurzzeitige Verlieren des Beamtenstatus zu weiteren Problemen? Lässt sich das ganze besser lösen?
Vielen Dank
angenommen man macht zur Zeit bei einer Kommune ein duales Studium Stadtinspektoranwärter und wurde dafür zum Beamten auf Widerruf ernannt. Nach knapp einem Jahr stellt man fest, dass einem der Job keinen Spaß macht und man lieber Lehramt studieren möchte, um anschließend als verbeamteter Lehrer zu arbeiten.
Sehe ich das richtig, dass man um Entlassung bitten muss, mit der Folge, dass man seinen Beamtenstatus und seine Pensionsansprüche für das eine Jahr verliert, um dann nach dem Studium erneut (diesmal vom Land) in den Beamtenstatus erhoben zu werden? Meine Frage bezieht sich auf das Saarland, falls das von Bedeutung ist.
Führt das kurzzeitige Verlieren des Beamtenstatus zu weiteren Problemen? Lässt sich das ganze besser lösen?
Vielen Dank