Warum keine Inflationsprämie bei ruhendem Arbeitsverhältnis (Elterngeld, EM-Rente)?
#1

Warum werden Arbeitnehmer bei ruhendem Arbeitsverhältnis z. B. Bezug von Elterngeld und befristeter EM-Rente von der Inflationsprämie ausgeschlossen? Wo ist die Gleichbehandlung? Ein Anteil wäre gerecht. Hauptsache die Pensionäre der Bundesverwaltung bekommen 3000 €. Was für eine Logik. Skandalös.
Zitieren
#2

Was erlauben! Flasche leer! Struuunz!
Zitieren
#3

Das ganze Konstrukt der Inflationsausgleichs-Sonderzahlung hat seitens der Bundesregierung das Ziel, dass die Inflation nicht weiter angeheizt wird (Stichwort Lohn-Preis-Spirale). Dieses Ziel wird dadurch erreicht, dass die Arbeitnehmer und die Beamten mit dem Inflationsausgleichsgeld Zahlungen erhalten, die nicht tabellenwirksam sind, also nicht dauerhaft wirken. Die Gewerkschaften haben sich notgedrungen auf dieses von der Bundesregierung erfundene Konstrukt eingelassen, um ihren Mitgliedern entsprechende Zahlungen zu ermöglichen.
Gleichwohl handelt es sich bei allem, was zu den Tarifverträgen TVöD, TV-V, etc. verhandelt wird, um Lohn / Gehalt und nicht um Sozialleistungen.

Was die Beamten angeht: Die Systeme von Entgelten und Vergütung sind völlig verschieden. Man muss die Systeme im Ganzen vergleichen. Dazu gehören beispielsweise auch die strengeren Voraussetzungen, um überhaupt Beamter werden zu können. Ferner sind mit dem Beamtenverhältnis auch Pflichten verbunden, die zum Teil sogar noch im Ruhestand gelten. Das wird schnell vergessen.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- In Elternzeit keine Inflationsprämie erhalten
- Bewilligung EM-Rente - Rückzahlung Krankengeldzuschuss etc.?
- Rente: Urlaubsanspruch, Kündigung


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers