Wahlbeamte und Urlaubsabgeltung
#1

Hallo zusammen,

ich habe ein Fragen zum Thema Wahlbeamte in Bayern und Urlaubsabgeltung nach Amtsende.

Wenn ein Bürgermeister, der aus seinem Amt ausscheidet, seinen Resturlaub nicht mehr antreten kann, kann dieser dann abgegolten werden? Ich finde immer nur etwas zur Abgeltung wenn eine Dienstunfähigkeit vorliegt. Kennt sich jemand mit diesem Thema aus?

Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Gruß
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#2

Was sind die Gründe weshalb der Urlaub nicht angetreten werden konnte? Erheblich wäre Krankheit. Sonst wohl kein Anspruch.
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#3

Es war einfach nur die Zeit. Es war noch sehr viel zu tun. Er war nicht krank, genau das ist das Problem Smile. Kann man hier dennoch etwas machen? Ich habe leider im Beamtenbereich nicht so eine tiefgreifende Erfahrung. Smile
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