Während der Ausbildungszeit die JVA wechseln, möglich?
#1

Guten Tag,

Ich hoffe hier eine Antwort zu finden. Ist es möglich die Ausbildungsstätte (JVA) zu wechseln egal ob mit Einigung des Ausbilders oder mit der sogenannten kalten Übernahme? Da ich momentan in dieser JVA nicht gerade glücklich bin (wegen mangelndes Interesses mir etwas beizubringen).
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#2

Auch wenn es rechtlich möglich sein sollte, tatsächlich wirst Du vermutlich keinen Dienstherrn finden der Dich übernimmt.

Ich rate Dir auch dringend vom Wechsel ab. Du wirst den Ruf bekommen, bei Problemen wegzulaufen. Beiß Dich da durch und wechsel nach der Ausbildung!
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#3

(20.12.2021, 22:21)Gast schrieb:  Auch wenn es rechtlich möglich sein sollte, tatsächlich wirst Du vermutlich keinen Dienstherrn finden der Dich übernimmt.

Ich rate Dir auch dringend vom Wechsel ab. Du wirst den Ruf bekommen, bei Problemen wegzulaufen. Beiß Dich da durch und wechsel nach der Ausbildung!

Verstehe ich schon, nur es wäre auch ein ganz anderes Bundesland (mein Heimatbundesland) wo ich dann zurückkehren würde. Aber rein rechtlich wäre es möglich und ich würde in der Schule den Platz behalten?
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