01.03.2022, 06:37
Mitarbeiter ist eingruppiert in EG8, Übernahme einer Tätigkeit nach EG9c.
AG und AN sind sich einig, dass die zweite Angestelltenprüfung absolviert werden soll.
1. Erfolgt hier nur die Zahlung einer Zulage ab dem vierten Monat (Ziff.7 EGO) für die Differenz von EG8 nach EG9c bis die zweite Angestelltenprüfung erfolgreich absolviert wurde? oder
2. Erfolgt zunächst eine Höhergruppierung in die 9a als höchstmögliche Stufe des "mittleren Dienstes" und wenn der AII erfolgreich ersolviert wurde, erfolgt die endgültige Höhergruppierung nach 9c?
Hat der Arbeitgeber hier Ermessen ob er nach Ziff.1 oder 2 vorgeht? Bei Ziff. 1 könnten erworbene Stufenlaufzeiten durch die Höherguppierung von zunächst EG 8 zu 9a verloren gehen, andererseits erfolgt auch ein Gewinn durch die tatsächliche Eingruppierung in die höchstmögliche Stufe.
AG und AN sind sich einig, dass die zweite Angestelltenprüfung absolviert werden soll.
1. Erfolgt hier nur die Zahlung einer Zulage ab dem vierten Monat (Ziff.7 EGO) für die Differenz von EG8 nach EG9c bis die zweite Angestelltenprüfung erfolgreich absolviert wurde? oder
2. Erfolgt zunächst eine Höhergruppierung in die 9a als höchstmögliche Stufe des "mittleren Dienstes" und wenn der AII erfolgreich ersolviert wurde, erfolgt die endgültige Höhergruppierung nach 9c?
Hat der Arbeitgeber hier Ermessen ob er nach Ziff.1 oder 2 vorgeht? Bei Ziff. 1 könnten erworbene Stufenlaufzeiten durch die Höherguppierung von zunächst EG 8 zu 9a verloren gehen, andererseits erfolgt auch ein Gewinn durch die tatsächliche Eingruppierung in die höchstmögliche Stufe.