30.08.2025, 17:52
Ich bin seit 10 Jahren in einer Verwaltungsgemeinschaft mit 70% eigenständig (ohne Mitarbeiter) mit Vollstreckungsverfahren beschäftigt. Vor 5 Jahren wurde die Stelle offiziell mit 9a bewertet. Im Gegensatz dazu leiste ich alle Vollstreckungsvorgänge und Entscheidungen eigenständig, ohne Rückfrage beim Kämmerer. Welche Hauptkriterien muss ich angeben, damit die Höhergruppierung in 9b gerechtfertigt ist?