Verweigerung Nutzung PC - Mobbing
#1

Hallo,

folgender Sachverhalt: Ein Büro, ausgestattet mit einem PC (angeschlossen an das Interne Gemeindenetz sowie Internet) wird mir als Arbeitshilfe sowie die Einrichtung eines email Kontos verweigert. Begründung meines Vorgesetzten, man könne nicht noch eine Person (er selbst und sein Stellvertreter) daran lassen da man ***ACHTUNG WAS ZUM LACHEN***, dann nicht mehr nachvollziehen könnte wer eventuell "schmutzige Seiten" aufgerufen hat.

Bei meiner Einstellung vor einem Jahr hieß es noch sehr optimistisch aus dem Rathaus, das meine Tätigkeit sich von meinem Vorgänger dadurch unterscheiden wird, das ich einen eigenen Rechner an meinem Arbeitsplatz bekäme, da dies ja den modernen Arbeitsabläufen auch entspricht.

Ich muss Angebote vergleichen, mit Firmen verhandeln und in Zukunft ein Kataster pflegen.

Natürlich kann ich auch ins Rathaus fahren und FALLS ein PC frei ist dort recherchieren. Nur doof wenn gerade dann wenn es wichtig ist, keiner frei ist.

Es ist frustrierend und meiner Meinung nach Mobbing. Das Thema wurde schon mehrmals beim Referenten und dem Personalchef angesprochen der sogar jetzt meinte, ich benötige doch keinen eigenen Rechner. Ausgerechnet er hatte damals gemeint das ein Rechner angeschafft wird und er sich darum kümmert. Bis dato also Nichts.

Was meint ihr?



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#2

Hallo,
ich probier mal ernst zu bleiben ---
anscheinend sollst du in einer Außenstelle arbeiten- stadtwerke, Bauhof oder irgendwas, was mit Reiniguing zu tun hat - wegen der schmutzigen Seiten aufrufen... Icon_mrgreen
---- hat nicht ganz geklapptIcon_sad

wenn du in der Verwaltung an einen PC kannst und dort ist es nicht so wichtig, ob man weiß, wer schmutzige Seiten aufruft, dann sollte es in der Außenstelle auch egal sein. Oder anders herum: wenn man in der Verwaltung das über individualisierte Accounts regeln kann, dann auch in der Außenstelle.

Wenn es effektiver und günstiger ist, wenn du die Angebote per Tel. und Post einholst bzw. dir Kataloge abschaust - dann ist das so. Evt. kann dir der Personalrat helfen - aber einen grundsätzlichen Anspruch auf einen PC kenne ich nicht.

Wenn der AG dich jetzt schon mit falschen Versprechen ködert (das mit dem PC Arbeitsplatz geht) dann überlege dir ob das der richtige AG ist.
Gruß pumukel
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#3
Smile 

Typisch öffentlicher Dienst !
Bei uns (Landesbehörde) war es fast genauso. Zwar hatten alle ihren PC, das Internet blieb aber zunächst nur Bediensteten vorbehalten, die Abitur hatten. Man ging davon aus, dass Leute mit Hauptschulabschluß oder mittlere Reife mit der Internetnutzung nicht zurechtkämen (kein Witz !!) Zu diesem Zweck wurden die Personalakten sämtlicher Bediensteter nochmals nach dem Schulabschluß durchgesehen. Von dieser schwachsinnigen Lösung verabschiedete sich die Amtsleitung dann aber schnell wieder. Die neue Idee war, dass nur Bedienstete des gehobenen und höheren Dienst das Internet nutzen dürfen was sich im alltäglichen Arbeitsleben aber auch als eher hinderlich herausstellte. Dann wieder ein neuer Lösungsversuch, indem Sachbearbeiter vorher beim ADV-Leiter schriftlich beantragen sollen, welche Internetseiten sie künftig für ihre dienstlichen Tätigkeiten benötigen. Alle andere Seiten sind dann gesperrt.
Ausgenommen von dieser Regelung sind der Behördenleiter u. sein Stellvertreter sowie alle Referatsleiter, unabhängig von ihrer Schulbildung. Ausgenommen sind auch Sachbearbeiter ohne Leitungsfunktion, sofern sie über Abitur oder Fachabitur verfügen.

Tolle Lösung, oder ?

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#4

S10347 Pumuckel,

und ich wunderte mich schon, warum mein Chef nicht auf das Angebot einging den Monitor danach einfach zu reinigen nachdem ich dran war. Icon_biggrin

Das mit dem Personalrat mach ich mal.

Und das mit dem AG wechseln gönn ich meinem Chef nicht Icon_cool

Danke für die Tips

Gruß Xerxes

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#5

(30.03.2014, 17:53)Gast schrieb:  Typisch öffentlicher Dienst !
Dann wieder ein neuer Lösungsversuch, indem Sachbearbeiter vorher beim ADV-Leiter schriftlich beantragen sollen, welche Internetseiten sie künftig für ihre dienstlichen Tätigkeiten benötigen. Alle andere Seiten sind dann gesperrt.
Ausgenommen von dieser Regelung sind der Behördenleiter u. sein Stellvertreter sowie alle Referatsleiter, unabhängig von ihrer Schulbildung. Ausgenommen sind auch Sachbearbeiter ohne Leitungsfunktion, sofern sie über Abitur oder Fachabitur verfügen.

Tolle Lösung, oder ?

Das einzig positive an dem Schmarrn hoch 3 wird dabei die Schaffung von 5 neuen Arbeitsplätzen sein die sich mit der Bearbeitung von Anträgen für die "benötigten Seiten" beschäftigen. Unterliegt das Mitbringen von Zeitschriften in eurer Behörde auch solch einer Internetinqiusitionsgruppe? Icon_rolleyes
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