Hallo, wie würde hier ein bisheriger Hörakustiker (20 Berufsjahre) nach seiner Umschulung zum Verwaltungsfachwirt eingestuft ?
Geht es dir um die Entgeltgruppe oder um die Stufe? Die Entgeltgruppe richtet sich grob gesagt nach der Wertigkeit der übertragenen Tätigkeiten. Die Stufe hängt davon ab, ob Berufserfahrung vorliegt, die für die wahrzunehmenden Tätigkeiten förderlich sind (das ist bei einer Ausbildung als Hörakustiker vermutlich nicht der Fall, daher dann Stufe 1).
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Erstaunlich ist, dass ein Hörakustiker, ohne den Beruf abzuwerten, überhaupt zum BL II (Beschäftigtenlehrgang II zum Verwaltungsfachwirt) zugelassen wird.
Stellen mit BL II beginnen ab Entgeltgruppe 9b. Für alles darunter benötigt man den BL II nicht. Mit der Stufe kann ich mich nur dem oben Genannten anschließen.