Vertretung der Stadt in Unternehmen und Einrichtungen
#1

Hallo,

Es geht um die Vertretung in einer Wohnungsgesellschaft (GmbH), an der die Stadt beteiligt ist.

Entsandt waren bisher persönliche Vertreter, die zwar Ratsmitglieder waren, es seit längerer Zeit aber nicht mehr sind, und die eine persönliche Beteiligung vorgenommen haben.

Eine kleine demokratische Fraktion fragt, ob die Stadt jetzt überhaupt noch richtig vertreten sei. Im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung sei kein aktuelles Ratsmitglied vorhanden. Die Bürgermeisterin sei die einzige Person aus der Reihe des Rates.

Für ein ausgeschiedenes ehemaliges Ratsmitglied mit persönlicher Beteiligung schlägt die Verwaltung vor, dass der jüngst in den Ruhestand getretene Verwaltungsdirektor a.D. nachnominiert werden soll. Ist das sinnvoll bzw. rechtlich zulässig?

Die kleine neue Fraktion fragt weiter, ob neben der Bürgermeisterin noch weitere Ratsvertreter für den Aufsichtsrat bzw. die Gesellschafterversammlung der Wohnungsgesellschaft per Ratsbeschluss bestimmt werden können.

Mit nettem Gruß
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