Versetzung von Berlin nach S-H
#1

Hallo,
ein Beamter möchte sich von Berlin nach Schleswig Holstein versetzen lassen.
Nun gibt es in Berlin acht Stufen und in S-H 11 bzw. 12 Stufen.
Momentan hat er die A8, Stufe 6.
Kann mir jemand sagen, wie eine solche Versetzung durchzuführen ist? Weniger verdienen darf er natürlich nicht.
Ich finde keine Gesetzesgrundlage, die eine solche Konstellation aufgreift.
Vielen Dank für Rückmeldungen!
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#2

(23.07.2022, 16:45)Gast schrieb:  Weniger verdienen darf er natürlich nicht.

Er wird zum Wechsel gezwungen oder will selber wechseln? Warum darf er nicht weniger verdienen, wenn er selber wechseln will?
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#3

Es ist sein Wunsch und in entsprechenden Gesprächen mit dem neuen Arbeitgeber wurde bereits festgelegt, dass er mehr verdienen würde. Hierbei geht es um keine gewaltige Steigerung, es können auch nur 5 € sein.
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