Verschwiegenheitspflicht
#1

Was genau beinhaltet die Verschwiegenheitspflicht? Darf man nur über Sachverhalte der Arbeit nicht sprechen oder auch nicht über organisatorische Details? Mit wem darf man sprechen und wem nicht?
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#2

Die Verschwiegenheitspflicht gilt nach § 37 Absatz 2 Beamtenstatusgesetz nicht, soweit
1. Mitteilungen im dienstlichen Verkehr geboten sind,
2. Tatsachen mitgeteilt werden, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen, oder
3. gegenüber der zuständigen obersten Dienstbehörde, einer Strafverfolgungsbehörde oder einer durch Landesrecht bestimmten weiteren Behörde oder außerdienstlichen Stelle ein durch Tatsachen begründeter Verdacht einer Korruptionsstraftat nach den §§ 331 bis 337 des Strafgesetzbuches angezeigt wird.

Du musst jeweils im Einzelfall schauen, ob dies zutrifft.
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#3

Was meinst Du genau mit organisatorischen Details???

Organisatorische Fakten (Tatsachen) werden in der Regel nicht der Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

Jede Verwaltung stellt ein Organigramm auf ihrer Webseite zur Verfügung, die Aufbauorganisation ist also offenkundig.

Und auch, welcher Mitarbeiter welche Aufgaben hat, ist meist offenkundig und unterliegt nicht der Geheimhaltung. Es sei denn, es geht um den BND, bestimmte Bereiche der Polizei oder ähnlicher Behörden, bei denen Mitarbeiter verdeckt agieren oder eines besonderen Schutzes bedürfen.

Etwas anderes gilt auch, wenn es nicht um Tatsachen geht, sondern um vertrauliche Planungen, Überlegungen, o.ä. Wenn Du zum Beispiel im Personalamt oder Hauptamt arbeitest und es bestehen Überlegungen, Mitarbeiter XYZ zu versetzen oder das Amt A und das Amt B zusammenzulegen, dann musst Du darüber schweigen, bis so etwas spruchreif ist.
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