Verschließbare Wahlurnen Pflicht?
#1

Hallo,

ich war letzte Woche wegen Briefwahl Kommunalwahl aufm Amt in Hessen.

Ich wollte meinen Briefwahlumschlag in die Wahlurne werfen. Die war aber voll und man sagte mir im Rathaus, dass ich meine Umschlag entweder jemanden im Rathaus vom Wahlamt geben kann oder auch in einen Karton werfen kann, wo schon andere Umschläge drin lagen.

Wenn ich jetzt sonntags ins Wahllokal gegangen wäre, hätte ich meinen Umschlag ja auch in eine Wahlurne geworfen.

Sind jetzt Wahlurnen jetzt Pflicht oder nicht?

Und was passiert mit den ganzen Briefwahlumschlägen, die mit der Post ins Rathaus kommen oder persönlich in den Briefkasten vom Rathaus geworfen werden? Müssen die nicht von den Rathausmitarbeitern in Wahlurnen geworfen werden?

Besten Dank.

Gruß
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#2

Ich glaube nicht, dass es dazu Vorschriften gibt. Muss man in den Wahlgesetzen und Wahlordnungen für die Wahl nachsehen.

Bei uns wird mit den Wahlbriefen auch relativ lax umgegangen.

Als Trump kürzlich gesagt hat, dass die Briefwahl unsicher ist, habe ich noch an uns gedacht. Bei uns würde niemandem auffallen, wenn 100 Wahlbriefe weg wären.
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#3

In BW bestimmt § 45 Landeswahlordnung, dass die Wahlbriefe gesammelt und unter Verschluss gehalten werden. Eine Wahlurne muss das keinesfalls sein, da der Stimmzettel sich im verschlossenen Stimmzettelumschlag befindet und dieser wiederum zusammen mit dem Wahlschein im ebenfalls verschlossenen Wahlbriefumschlag.

In Hessen sollte das nicht anders sein.
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