Verliert man nach Entgeltgruppen-Wechsel Jahre in den TVöD-Stufen?
#1

Guten Tag.
Ich bin Erzieherin in einem Kindergarten und war bis jetzt als "normale Erzieherin" in S8a nach TvöD eingestuft.
Ich war nun schon einige Jahre in meiner aktuellen Stufe und wäre in 2 Jahren in die nächsthöhere Stufe aufgestiegen.

Nun bin ich aber im Sommer diesen Jahres Gruppenleitung in meiner Gruppe geworden und bin dadurch mittlerweile nicht mehr S8a, sondern S8b.

Jetzt wurde mir aber von meinem Arbeitgeber gesagt, dass man, wenn man seine Entgeltgruppe wechselt (wie ich von S8a in S8b) man all seine "Erfahrungsjahre" in der jeweiligen Stufe verliert und in dieser Stufe wieder bei 0 startet.
Somit schaffe ich den Sprung in die nächste Stufe nun nicht in 2 Jahren, sondern erst viel später (Dauer in S8a: 4 Jahre, 2 davon absolviert; Dauer in S8b: 6 Jahre, 0 davon absolviert).
Ist das korrekt? Ist das rechtens? Fühlt sich für mich eher als "Bestrafung" an, dass ich die Gruppenleitung übernommen habe.

ganz ganz liebe grüße von einer besorgten erzieherin
Zitieren
#2

§ 17 Abs. 4 TVöD:
Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe aus den Entgeltgruppen 2 bis 14 der Anlage A werden die Beschäftigten der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben, mindestens jedoch der Stufe 2.
Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung.
Zitieren
#3

Kann mir jemand erklären, warum dem so ist?
In meinen Augen wird mit den Stufen doch die Berufserfahrung "honoriert"?

Ich verstehe nicht, warum einem schon erarbeitete Jahre gestrichen werden und man länger auf seine Erhöhung warten muss.
Im Falle von S8a zu S8b verbleibt man sogar in einem quasi identischen Arbeitsbereich.

Aber schonmal danke für die rasche Nachricht

*glg*
Zitieren
#4

Die Intention der Stufen ist Geld zu sparen. Grundsätzlich geht der Arbeitgeber davon aus, dass die Arbeit den Wert der Stufe 6 hat. außer vielleicht für eine kurze Einarbeitungsphase. Dieses Geld zahlt er erstmal nicht, sondern man muss es sich durch Zeitablauf erwarten.

Wenn man sich die Ausgestaltung der Höhergruppierung anschaut (in der Ausgangsfassung ja noch ungünstiger geregelt) bringt er damit zum Ausdruck, dass er Beschäftigte möchte, die möglichst lange bleiben und den gleichen Job machen. Deshalb ja auch Regelungen, die beim Arbeitgeberwechsel oft mit Stufen oder zumindest Stufenlaufzeitverlust verbunden sind. Abweichung davon im weitgehend freien ermessen des Arbeitgebers.

Mir hatte mein Arbeitgeber mal eine Höhergruppierung angeboten, die sich komplett durch Stufenlaufzeitverlust gegenfinanziert hätte. Da habe ich dankbar abgelehnt und eine Höhergruppierung zum Zeitpunkt des nächsten Stufenaufstiegs angeboten. Hat der Arbeitgeber gemacht.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Mögliche Anpassung der Entgeltgruppen der Jugendhilfe im Strafverfahren/ JGH
- Stufen für Erzieherin
- Teilzeit nach Elternzeit - Tvöd Sue

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers