Vergleichbare Ausbildung
#1

Hallo,

kann ein Bürokaufmann bzw. Kaufmann für Bürokommunikation mit einem Angestelltenlehrgang I gleichgesetzt werden?
Dann könnte er ja wie ein ausgebildeter Verwaltungsfachangestellter bis EG 9a eingruppiert werden.

Danke für die Antworten

Norbert
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#2

"kann ein Bürokaufmann bzw. Kaufmann für Bürokommunikation mit einem Angestelltenlehrgang I gleichgesetzt werden?"
Grundsätzlich nicht. Gleichsetzung in welchen Kontext?

Bei entsprechenden Tätigkeiten kann aber ein solcher Abschluss durchaus eine Eingruppierung z.B. in die E9a erlauben.

Es geht um die Ausbildungspflicht in einigen Bundesländern nach TvöD (VKA)?
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#3

Vielen Dank!

Genau, es geht um den KAV NRW für eine Eingruppierung nach TVöD.

Ich habe gerade einen Newsletter aus 2014 gefunden.
Die Ausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation ist mit einem A I - Lehrgang als gleichwertig anerkannt.
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