Vergaberecht: EuGH stellt weiteren peinlichen Verstoß fest
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Die Verpflichtungen aus dem Vergaberecht scheinen von der Öffentlichen Hand nicht sehr ernst genommen zu werden. Diesen Schluss legen zwei Urteile des EuGH gegen öffentliche Auftraggeber nahe, in denen die Bundesrepublik Deutschland peinliche Niederlagen erlitten hat:

So weist der Europäische Gerichtshof im Urteil vom 15.10.09 (C 275/08) darauf hin, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen das Vergaberecht verstoßen hat, indem die Datenzentrale Baden-Württemberg die Lieferung einer Software im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Öffentlichen Vergabebekanntmachung vergeben hat.

Nur wenige Wochen später stellt der EuGH in einem weiteren Urteil vom 29.10.09 (C-536/07) fest, dass die Stadt Köln den Auftrag zum Bau von vier neuen Messehallen rechtswidrig ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens vergeben hat. Die Stadt Köln hatte den "Oppenheim-Esch-Fonds" ohne förmliches Vergabeverfahren, insbesondere ohne europaweite Ausschreibung, beauftragt.
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