05.11.2018, 15:01
Hallo, seit kurzem wurde unsere Rufbereitschaft im öffentlichen Dienst geändert. Zuvor hatten wir von Freitag 12.30 Uhr bis Montag Morgen 06.30 Uhr Rufbereitschaft und wir wurden entsprechend der Pauschale vergütet. Nun wurde das so geändert, dass wir freitags von 12.30 Uhr bis 18.00 und samstags und sonntags jeweils von 07.00 bis 17.00 Uhr Rufbereitschaft haben. Somit hat man zwar das ganze Wochenende Rufbereitschaft allerdings immer unter 12 h. Ist es richtig, dass man dann stundenweise mit 12,5% des Stundenentgeltes vergütet wird oder müsste man doch nach der Pauschale vergütet werden, da man insgesamt an drei aufeinanderfolgenden Tagen insgesamt mehr als 12 h Rufbereitschaft leistet?