Vergütung Rufbereitschaft
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Vieleicht kann mir jemand Auskunft geben: Die Vergütung der Rufbereitschaft wird in einer 2 bzw. 4-fachen Stundenpauschale abgegolten. Wird die Stundenpauschale nur nach der TVÖD-Tabelle errechnet oder werden persönliche Zulagen in dem Stundenlohn mit eingerechnet?
Hat dazu jemand Erfahrung oder ein Urteil?
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