Verdienstausfall bei Gemeinderatssitzungen
#1

Hallo zusammen,

habe eine brennende Frage, kann sie jemand beantworten?

Wenn man als Arbeitnehmer (Schichtdienst) an Gemeinderatssitzungen teilnimmt, hat man laut unserer Gemeindesatzung Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung.
Nun meine Frage: Auf welche Zeit bezieht sich diese Entschädigung?
Auf die reine Sitzungszeit oder die Zeit, welche man tatsächlich vom Arbeitsplatz (bedingt durch Fahrtzeit) sich entfernt?

Desweiteren wird in solchen Satzungen keinerlei Angaben über die Entschädigungssumme gemacht. Gibt es dafür eine Pauschale oder wird der reale (tatsächliche) Lohnausfall entschädigt?

Hoffe es kann mir von euch jemand weiterhelfen bzw. war vielleicht schon jemand mal in solch einer Lage?

Im Voraus Danke!
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#2

Hallo,
kommt natürlich auf das Bundesland an. In Bayern steht in Art. 20a der Gemeindeordnung, dass der tatsächliche Verdienstausfall entschädigt werden muss. Grundsätzlich ist es so, dass die Ratsmitglieder die Arbeitszeit soweit möglich verschieben sollen. Bei Schichtarbeit etwa durch Schichttausch. Wenn das nicht geht und etwa der Arbeitgeber den Lohn für diese Zeit kürzt, gibt es den Verdienstausfall. Dafür muss der tatsächliche Stundenlohn nachgewiesen werden. Wegezeiten müssen entschädigt werden.
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