Urlaubstage TVöD
#1

Wir arbeiten in einer 6-Tage-Woche mit einem befristetem Arbeitsvertrag von 5 Monaten. Auf unseren Verdienstbescheinigungen ist seit Jahrzehnten eine 5-Tage-Woche ausgewiesen. Dementsprechend gab es nur 30 Tage Urlaub anstatt 36. Der Urlaubsanspruch wird nach Vertragsende immer ausbezahlt. Nun musste nach energischem Nachfragen die Personalabteilung zugeben, einen Fehler gemacht zu haben. Das sind in 10 Jahren 25 Tage Urlaubsanspruch, der nicht ausbezahlt wurde. Kann man denn diesen Anspruch rückwirkend noch einfordern?
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#2

Grundsätzlich wäre der Urlaubtag bei 5-Tage-Woche aber mehr Wert als bei 6-Tagewoche. Als solches müsste die Auszahlung eigentlich identisch sein. Falls man aber Tatsächlich bei der Auszahlung den Wert von Urlaubstagen einer 6-Tagewoche herangezogen hat und mit dem Urlaubsanspruch bei 5-Tagewoche kombiniert hat, wäre der Anspruch der mehr als 6 Monate her ist, durch die tarifliche Ausschlussfrist nicht mehr durchsetzbar.
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#3

Der Urlaubsanspruch nach dem TVöD basiert auf einer 5-Tage-Woche.
Beim Abweichen von der 5-Tage-Woche ermittel sich der Urlaubsanspruch nach folgender Formel:
(30 Urlaubstage × individuelle Arbeitstage pro Woche)
5 Arbeitstage je Woche

auf die 6 -Tage Woche bezogen erit sich folgender Urlaubsanspruch:
30x6
   5
= 36 Arbeitstage
Es ist aber falsch, zu denken, dass du dann mehr Urlaub hast. Der Urlaub bei der 5-Tage-Woche ist mehr wert alsbei der 6 Tage-Woche.
Wenn der gesamte Urlaub abgegolten wird und im Gehaltsabrechnungsprogramm die 5-Tage-Woche (= 30 Urlaubstage) angegeben ist, ist die Urlaubsabgeltung genauso hoch, als wenn im Abrechnungsprogramm die 6-Tage-Woche (36 Urlaubstage) angegeben ist.
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