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Guten Tag,
vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Ich war Vollzeit Tarifbeschäftigter nach TVöD.
In 2024 und 25 konnte ich auf Grund von Krankheit und ab Dezember 2024 auf Grund eines ruhenden AV wegen Erwerbsminderungsrente keinen Urlaub nehmen, zum 31.12.2025 wurde mein Arbeitsverhältnis beendet.
Somit steht eine Urlaubsabgeltung an.
Es gibt aber tarifliche Regelungen und gesetzliche. Da mir in 24 nicht mitgeteilt wurde, dass ich bis März (?) meinen Urlaub nehmen sollte, müssten mir 30 Tage tariflicher + gesetzlicher Urlaub zustehen.
Für 2025 sollten es 20 Tage gesetzlicher Urlaub sein oder können es weniger sein?
Besten Dank und Grüße
Wann begann die Arbeitsunfähigkeit genau?
Guten Morgen,
Im Februar 2024.
Mfg
Hallo zusammen,
vielleicht wendest du dich an den damals zuständigen Personalrat.
Wenn man im ÖD arbeitet, sollte man Verdi-Mitglied sein, die hätten dir ebenfalls weitergeholfen und dich entsprechend beraten.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht (TVDÖ) kann man auch sehr empfehlen.
Wahrscheinlich sind etwaige Fristen aber eh abgelaufen.
Viel Glück!
"Wahrscheinlich sind etwaige Fristen aber eh abgelaufen."
Nein. Es geht um die Abgeltung vom Urlaubsanspruch der mit Ablauf des 31.12.2025 fällig geworden sind.
"Im Februar 2024"
Wenn Arbeitsunfähigkeit nicht im gesamten Jahr vorlag geht man von einer Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers aus. Als solches wird überwiegend davon ausgegangen, dass der der gesamte Urlaub noch nicht verfallen ist. Zu beachten ist, dass die Anforderungen an die Information gering sind. Als solches kann es sein, dass eine Information auf der Urlaubskarte oder im Zeiterfassungssystem dem genüge getan hat. Da kommt es auf die Details an.
Ich persönlich halte die Unterscheidung Arbeitsunfähigkeit im ganzen Jahr (Verfall Urlaub ohne Hinweis Arbeitgeber) und ab Februar für künstlich. Es macht ja keinen Unterschied, weil der Arbeitnehmer ja nicht gesund geworden wäre, wenn er vom drohenden Verfall des Urlaubs gewusst hätte.
Letztlich wurde in der relevanten Entscheidung EuGH/BAG dies auch nicht abschließend reflektiert. Also solches besteht eine gewisse Unsicherheit. Zumindest sollte man erstmal schriftlich den vollen Anspruch für 2024 geltend machen. Ob man dann auch eine Klage riskiert müsste man später sehen.
"Zu beachten ist, dass die Anforderungen an die Information gering sind. Als solches kann es sein, dass eine Information auf der Urlaubskarte oder im Zeiterfassungssystem dem genüge getan hat. Da kommt es auf die Details an."
auch wenn der AN nicht im Dienst ist? Keinen Zugang zu den genannten Systemen hat?
Wie hoch ist der Anspruch für 25? Meiner Meinung nach, 20 Tage gesetzlicher Urlaub?