Urlaub am PR Tag, zum Dienst gerufen.
#1

Hallo,

Habe eine Frage bezüglich der Urlaubsregel PR Tag.

Person A ist alle zwei Wochen ein Tag freigestellt für den PR Tag. Hat an einem PR Tag Urlaub und wird wegen Personalmangel zum Dienst gerufen (gefragt) und geht dann zum Dienst.

Musste er gezwungenermaßen ablehnen, weil es an einen PR Tag war oder dürfte er auch im Dienst antreten. Zudem bekommen Person A für den eingesprungenen Tag extra Zuschläge.

Kennt sich jemand damit aus, Verhältnis Urlaub PR Tag
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#2

Hallo,
Personalratstätigkeit ist ein Ehrenamt und Urlaub ist Urlaub.
Wenn er der Meinung ist, dass er im Urlaub zur Arbeit reinkommt wo wäre hier das Problem?
Er muss nicht reinkommen, unabhängig von der Personalratstätigkeit aber es spricht auch nichts dagegen.
Noch dazu wenn es dafür irgendwelche Zuschläge gibt.
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#3

014 014  da wäre ich mir aber nicht so sicher. Der Arbeitgeber hat sicherlich etwas dagegen, zumal wenn Sonderzuschläge gezahlt werden sollen P033 . Aber auch im Personalvertretungsrecht könnte es zu Problemen kommen Icon_rolleyes , denn auch der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende muss ja planen und hat sicherlich ein Ersatzmitglied eingeladen. Was sagt denn das zuständige PersVG? Icon_wink
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#4

(14.11.2017, 12:04)delme1 schrieb:  014 014  da wäre ich mir aber nicht so sicher. Der Arbeitgeber hat sicherlich etwas dagegen, zumal wenn Sonderzuschläge gezahlt werden sollen P033 . Aber auch im Personalvertretungsrecht könnte es zu Problemen kommen Icon_rolleyes , denn auch der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende muss ja planen und hat sicherlich ein Ersatzmitglied eingeladen. Was sagt denn das zuständige PersVG? Icon_wink

ergänzen möchte ich noch, dass es Gerichte gibt, die ganz klar sagen, dass Personalratstätigkeit vorrangig anzusehen ist.
Wenn Du also im Dienst bist, dürfte auch kein Ersatzmitglied für Dich einspringen. (Theorie, aber Rechtsprechung?)
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#5

(14.11.2017, 12:04)delme1 schrieb:  014 014  da wäre ich mir aber nicht so sicher. Der Arbeitgeber hat sicherlich etwas dagegen, zumal wenn Sonderzuschläge gezahlt werden sollen P033 . Aber auch im Personalvertretungsrecht könnte es zu Problemen kommen Icon_rolleyes , denn auch der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende muss ja planen und hat sicherlich ein Ersatzmitglied eingeladen. Was sagt denn das zuständige PersVG? Icon_wink

Hmm, versteh ich da was falsch.
Beschäftigter ist alle zwei Wochen einen Tag für Personalratsarbeit freigestellt. Es steht nichts davon da, dass an diesem Tag Sitzung wäre. Der AG fragt ob er nicht, obwohl Urlaub und Freistellungstag, in die Arbeit kommen möchte weil eben Personalmangel. Er gibt sogar noch einen Zuschlag dazu wenn er kommt.
Wo ist hier das Problem?
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#6

014 014  also, ich gehe einmal davon aus, dass der AN für die Personalratsarbeit freigestellt ist. Nun hat er für genau diesen freigestellten Tag Urlaub beantragt. Der AG möchte nun, dass er freiwillig aufgrund der Arbeitsbelastung Dienst macht. Dafür erhält er auch eine Zulage.
Das ist sicherlich unproblematisch.
Nun ist aber der AN für die Personalratsarbeit vom AG freigestellt und der PR hat genau an diesem Tag seine Sitzung, die vielleicht schon langfristig feststeht.
Nun darf der PR-Vorsitzende nur Ersatzmitglieder einladen, wenn das PR-Mitglied nicht in der Lage ist, an der Sitzung teilzunehmen. Nach meiner rechtlichen Auffassung und nach Nachlesen der Kommentare ist das der Fall, wenn das PR-Mitglied ortsabwesend oder krank ist oder Urlaub hat, nicht jedoch im Fall einer Arbeitsbelastung.
Ein Grund zur Ladung eines Ersatzmitglieds wäre hier dann ja nicht gegeben, da das PR-Mitglied ja im Dienst ist. Daher kein Ersatzmitglied.
Soweit die Theorie. In der Praxis wird das aber in den meisten Fällen so nicht geregelt, sondern das PR-Mitglied macht seinen Dienst, ein Ersatzmitglied wird geladen und alle sind zufrieden. Nur rechtlich könnte es bedenklich sein. Das mag von Bundesland zu Bundesland anders geregelt sein. Daher mein Hinweis.
LG
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#7

Hallo,
sehe ich genau so.
Wie du schon sagst darf der Vorsitzende in dem Fall kein Ersatzmitglied laden und wenn ein Personalrat des Öfteren an einer Sitzung dienstlich verhindert ist, wäre im zu raten von seinem Amt als Personalrat zurückzutreten.
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