Unkündbarkeit öffentlicher Dienst West
#1

Hallo!

Ich bin seit 2002 bei einem Arbeitgeber im öffentlichen Dienst beschäftigt und habe einen TvöD Vertrag. Von 2002 - bis 03/2008 als geringfügig Beschäftigte. Seit 04/2008 bis heute als unbefristete Angestellte. Wie sieht es hier mit der Unkündbarkeit aus? Ab wann zählt diese?
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#2

Hallo,

du musst das 40. Lebensjahr vollendet haben und mehr als 15 Jahre beim selben Arbeitgeber sein. Geringfügige Beschäftigung zählt dazu.

Wobei der Begriff "unkündbar" so nicht stimmt. Jeder ist kündbar. Du hast dann einen besonderen Kündigungsschutz.
Wenn du was klaust oder deinen Vorgesetzten angehst können sie dir auch kündigen.

Gruß
Roland
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