11.08.2016, 16:42
Hallo!
Ich bin seit 2002 bei einem Arbeitgeber im öffentlichen Dienst beschäftigt und habe einen TvöD Vertrag. Von 2002 - bis 03/2008 als geringfügig Beschäftigte. Seit 04/2008 bis heute als unbefristete Angestellte. Wie sieht es hier mit der Unkündbarkeit aus? Ab wann zählt diese?
Ich bin seit 2002 bei einem Arbeitgeber im öffentlichen Dienst beschäftigt und habe einen TvöD Vertrag. Von 2002 - bis 03/2008 als geringfügig Beschäftigte. Seit 04/2008 bis heute als unbefristete Angestellte. Wie sieht es hier mit der Unkündbarkeit aus? Ab wann zählt diese?