Uneigennützigkeit
#1

Zwei Beamte nutzen einen Dienstwagen, um ein privates Kfz eines der beiden Beamten zur Werkstatt zu bringen. Liegt hier schon ein Verstoß vor?
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#2

Auf jeden Fall liegt darin ein Dienstvergehen (Verstoß gegen die Pflicht zur Uneigennützigkeit).

Vermutlich war auch ein Fahrtenbuch zu führen, in dem die Beamten ja sicherlich falsche Angaben gemacht haben. Darin liegt ein Verstoß gegen die Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten.

Und sollten sie die Fahrt während der Dienstzeit gemacht haben, haben sie auch gegen Zeiterfassungsregeln und ihre Dienstpflicht verstoßen.

Disziplinarrechtlich sind das keine unerheblichen Verstöße.

Ich meine irgendwo von einem Fall gelesen zu haben, wo einem Beamten sogar ein Disziplinarverfahren angehängt wurde, weil er ein Dienstfahrrad privat genutzt hat.
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