TvöD Eingruppierung für Hochschulabsolventen
#1

Hallo,

in einer Stellenausschreibung steht „die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A12 bewertet bzw. entspricht den Tätigkeitsmerkmalen der EG 9c TvöD.“

Welche Eingruppierung / welches Gehalt würde man hier mit einem Bachelor-Abschluss (BWL) und Master (anderer Studiengang) erhalten? Ist hier eine Verhandlung für die höhere Eingruppierung möglich bzw. wie ist der Ablauf z.B mit den Stufen genau geregelt? Kann man die Stufen eventuell überspringen?

Ich bin im Bereich „Öffentlichen Dienst“ ein Neuling und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Vielen Dank für die Beantwortung im Voraus.

Grüße Smile
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#2

Bei uns würde man mit Master nicht eingeladen werden (überqualifiziert).

Einstellung würde in der E9c erfolgen. Stufe hängt von der einschlägigen/förderlichen Berufserfahrung an. Förderliche Berufserfahrung kann, muss aber nicht berücksichtigt werden. Ob mehr als Stufe 1 möglich ist kann man auf der Basis des geschriebenen nicht bewerten. Die Regelungen zur Stufe finden sich in § 16 und 17 TVöD.

Grundsätzlich kann die Eingruppierung bei öffentlichen Arbeitgebern bei Einstellung nicht verhandelt werden. Diese ergibt sich aus den übertragenen Aufgaben. Eine höhere Eingruppierung erzwingt dann ggf. eine Neuausschreibung der Stelle. Im laufenden Arbeitsvertrag können ggf. höherwertige Aufgaben, die zu einer höheren Eingruppierung führen- übertragen werden. Das Verfahren dazu ist von Behörde zu Behörde verschieden.

Soweit die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung vorliegen und der Dienstherr dazu bereit und der potentielle Beamte einverstanden ist, würde eine Verbeamtung in der A9g erfolgen. Soweit der Dienstposten mit A12 bewertet ist würde es einige Jahre dauern bis man zur A12 befördert wird. Der Zeitraum hängt vom anzuwendenden Beamtenrecht (Bundesland/Bund) sowie Faktoren der Dienststelle und den Ergebnissen der Beamtenbeurteilung ab.
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#3

Man wird nicht nach Ausbildung bezahlt sondern nach Wertigkeit der dauerhaft übertragenen Tätigkeiten. Ein Arzt, der als Pförtner arbeitet, wird auch nur als Pförtner bezahlt und nicht wie ein Arzt.

Bei den Stufen besteht eine gewisse Verhandlungsmöglichkeit. Bei einschlägiger Berufserfahrung (nahezu identische Tätigkeit) rutscht man bis in Stufe 3 vor. Alles andere ist Verhandlungssache und wird manchmal zur Personalgewinnung gemacht.
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