Trunkenheit im Straßenverkehr (baldiger Anwärter)
#1

Hallo es geht um folgendes:
Ich war einen kurzen Moment auf meinem Escooter und bin 10 meter damit gefahren. Dabei wurde ich von der Polizei erwischt ...

Ich habe laut Bluttest einen Promillewert von 1,26 Promille. Nun droht mir laut Polizei eine Anzeige wegen einer Straftat, da am escooter eine Promillegrenze von 1,1 liegt. Nun hab ich vorgestern die Zusage zum Beamtenanwärter erhalten. Aber mein Bluttest ist erst heute herausgekommen.

Was erwartet mich dort? Wahrheitsgemäß bevor dieser Alkoholabend war, habe ich alle Dokumente zum Amt gesendet, wo ich auch angegeben habe, dass ich keine Straftaten begangen habe. Somit habe ich ja auch keine Unwahrheit gesagt. Und die "Straftat" auch nicht begangen, während ich im Vorbereitungsdienst bin, da es erst im September 2021 damit beginnen würde.

Habe auch noch nie eine Straftat begangen.

Was erwartet mich? Ich wurde um ca 03 Uhr kontrolliert in der früh und der Bluttest war um halb 5. Darf da zurückgerechnet werden?

Ich bin echt ratlos und möchte diese Möglichkeit nicht verlieren.

Darf ich meinen Vorbereitungsdienst, September 2021 antreten?
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#2

Als Ersttäter ist es recht wahrscheinlich, dass -wenn dies der vollständige Sachverhalt war- das es unter 60 Tagessätzen bleibt. Mit etwas Glück vielleicht auch nur eine Geldauflage. Ggf. anwaltlichen Rat suchen und abwarten was nun genau kommt. Dann kann man weiter sehen. Wahrscheinlich wird es keine Auswirkungen auf den Vorbereitungsdienst (in welchem Bereich?) haben.
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#3

sehe ich tatsächlich etwas kritischer.

Es kommt tatsächlich auf den Bereich der Verwendung an, als Polizeianwärter wäre die Sache natürlich gelaufen, auch die Finanzverwaltung ist da eher pingelig. Lies am besten die Unterlagen durch, welche eingesendet wurden, da steht bestimmt, was in diesem Falle zu tun ist, Meldung abgeben oder eben nicht.

Hier ist abzuwägen zwischen vorauseilendem Gehorsam und dem verschweigen einer Straftat.

Trunkenheit im Verkehr ist halt keine kleine Sache und es sollte grundsätzlich überlegt werden ob die künftigen Anforderungen an den Eid mit der persönlichen Einstellung übereinstimmen.
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#4

Anmerkung... nicht 60 Tagessätze sind entscheidend, ab 90 ist es so oder so aus
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