Trägerwechsel und Zahlung des Weihnachtsgeldes
#1

Ich arbeite in einem Kindergarten des öffentlichen Dienstes. Zum 1.07.23 wird die Einrichtung im Zuge eines Trägerwechsels von den Johannitern übernommen. Jetzt gibt es Unklarheiten bezüglich des "Weihnachtsgeldes". Da wir am Stichtag, 1.Dezember, nicht mehr im öffentlichen Dienst beschäftigt sind weigert sich der alte Arbeitgeber uns anteilig das Weihnachtsgeld zu zahlen. Laut Tarifvertrag wäre dies wohl in Ordnung... Jedoch haben wir als Mitarbeiter weder gekündigt noch den Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber gewünscht. Somit hatten wir keinerlei Einfluss darauf ein Weihnachtsgeld für 12 Kalendermonte zu erarbeiten obwohl wir ohne Unterbrechung in der selben Einrichtung arbeiten. Paragraph 613 besagt, dass den Mitarbeitern bei einem Betriebsübergang für die Dauer eines Jahres keinerlei Nachteile entstehen dürfen. Dies wäre hierdurch aber der Fall. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder weiß wie die rechliche Lage in diesem Fall ist?
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#2

Hier kommt es darauf an was im Arbeitsvertrag steht. Diese gelten weiter, wenn man keinen neuen Arbeitsvertrag unterschreibt.
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#3

Natürlich bekommen wir einen neuen Arbeitsvertrag in dem auch das Weihnachtsgeld ab dem 1.07.23 geregelt ist. Es geht aber ja um die Zahlung für die ersten 6 Monate vom alten Arbeitgeber
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#4

Wenn man den neuen Arbeitsvertrag unterschreibt verzichtet man auf Ansprüche aus dem alten Arbeitsvertrag. Es besteht ja keine Pflicht einen neuen Arbeitsvertrag abzuschließen. Welche Ansprüche sich aus dem neuen Arbeitsvertrag und den dort in Bezug genommenen Tarifvertrag muss man halt prüfen.
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