Termin zur Beantwortung einer Beschwerde
#1

Hallo zusammen,
meine Frage: gilt im Beschwerderecht für Angestellte im öffentlichen Dienst Bayerns auch die Fristenregelung des Bundes
- Zwischenbericht nach 2 Wochen ab Beschwerdeeingang und
- Beschwerdeantwort nach 4 Wochen ab Beschwerdeeingang

Vielen Dank für Eure Meinungen
der Soldat
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#2

Die Sonderregelungen für Soldaten greifen nur dort.

Für Tarifbeschäftigte greift normales Zivilrecht. Feste Fristen gibt es dort nicht. Es kommt auf die Beschwerde an ob überhaupt reagiert werden muss und ggf. auch in welchem Zeitraum.
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#3

Danke für die Auskunft
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#4

Es gibt die Beschwerde/Anregung an den Personalrat. Soweit dieser die Beschwerde für berechtigt hält muss er gegenüber der Dienststelle aktiv werden. Aber auch dort gibt es keine Frist.
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