Teilzeit-mehr Stunden erzwingen
#1

Hallo,
ich bin angestellte Erzieherin in einem Kindergarten nach dem TVÖD, SuE. Ich arbeite momentan in Teilzeit. Mein Arbeitgeber will mich nun zwingen, meine Arbeitszeit um ca. 30% zu erhöhen, da unsere Einrichtung Personalmangel hat. Ist das zulässig? Darf mein Arbeitgeber festlegen, wann ich meine Stunden ableiste. Also kann er mich zwingen täglich Nachmittags zu arbeiten, obwohl das für meine persönliche Situation sehr schwierig zu organisieren ist.
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#2

"Mein Arbeitgeber will mich nun zwingen, meine Arbeitszeit um ca. 30% zu erhöhen, da unsere Einrichtung Personalmangel hat. Ist das zulässig?"
Nein. Er kann höchstens für einen begrenzten Zeitraum Mehrarbeit anordnen soweit die Pflicht zur Mehrarbeit vertraglich vereinbart wurde.

Grundsätzlich sollte die Verhandlungsposition von Erzieherin ganz gut sein. Ggf. kann man etwas höhere Arbeitszeit anbieten, wenn der Arbeitgeber eine verbindliche Vereinbarung zur Lage der Arbeitszeit akzeptiert. Je nach Region mag auch ein Wechsel des Arbeitgebers in frage kommen.

"Darf mein Arbeitgeber festlegen, wann ich meine Stunden ableiste."
Soweit es keine vertragliche Vereinbarung zur Lage der Arbeitszeit gibt kann der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit festlegen. Das darf nicht willkürlich passieren und unterliegt Beteiligungsrechtes des Betriebs- oder Personalrats soweit ein solcher existiert
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#3

Vielen Dank für die Antwort. Das hat mir schon sehr geholfen. Ich habe jetzt noch einmal meinen Arbeitsvertrag durchforstet. Da steht "Die Beschäftigte verpflichtet sich, bei begründeter betrieblicher Notwendigkeit auf Anordnung des Arbeitgebers im Rahmen der gesetzlich zulässigen Grenzen Mehrarbeit und Überstunden zu leisten."
Ist damit nun so eine dauerhafte Erhöhung der Arbeitszeit gemeint oder nur zusätzliche Stunden für Elternabend usw.?
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#4

"Ist damit nun so eine dauerhafte Erhöhung der Arbeitszeit gemeint oder nur zusätzliche Stunden für Elternabend usw.?"
Das deckt keine dauerhafte Erhöhung der Arbeitszeit ab. Es geht aber über Elternzeit hinaus. Darüber kann schon für Wochen oder auch Monate Mehrarbeit angeordnet werden um Personalausfälle zu kompensieren. Es gibt da keine absolute Grenze für den Zeitraum, sondern es wäre im Einzelfall zu betrachten. Die Last muss dabei auf die Beschäftigten verteilt werden.
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