Teilzeit Stunden sollen zu anderen Zeiten abgeleistet werden
#1

Hallo!

mein Arbeitgeber möchte, dass ich meine Stunden zur Hälfte nachmittags statt vormittags ableiste. Kann er das verlangen oder kann ich das ablehnen?

Freundliche Grüße
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#2

Kann er sicher, wenn in deinem Arbeitsvertrag dieser übliche Passus mit Mehrarbeit u. andere Aufgabenzuteilung steht...
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#3

Das ist es ja gerade. Der ist so schwammig und der Inhalt lehnt sich nur an den TVöD an, bzw. BAT von 1994. Und in dem steht nicht mal, wie ich zu meinem Erschrecken feststellte, dass ich als Vollzeitkraft eingestellt bin. Habe 7 Jahre Vollzeit gearbeitet, dann Elternzeit 6 Jahre, danach Teilzeit. Es gibt übrigens keinen Vertrag über die Teilzeit, nur ein Anschreiben des AG, dass ich in Teilzeit Weiterbeschäftigung werde. Dann ist die Frage, was sagt der TVöD. Fand bisher keinen Artikel im TVöD. Abgesehen davon möchte ich dort Vollzeit arbeiten, was mir nicht gewährt wird.
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#4

Das kommt drauf an wie du deinen Antrag auf Teilzeit formuliert hast. Üblicherweise schreibt man im Antrag schon die Zeiten rein wie man arbeiten will. Wenn der Antrag dann so genehmigt wurde, muss der AG sich dran halten.
Bei der Besetzung von Vollzeitstellen musst du, wenn du wieder Vollzeit arbeiten willst, bevorzugt behandelt werden.
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#5

Das war im Vorwege mündlich vereinbart worden. Im Brief des AG stand allerdings der Do Nachmittag als Arbeitszeitableistung mit aufgeführt, seit Jahren arbeite ich aber gem. mündlicher Vereinbarung an allen 4 Tagen vormittags.

Dass ich bevorzugt behandelt werden muss, heißt aber nicht, dass sie mich nehmen müssen?

Dann müsste ich quasi eine offizielle Bewerbung schreiben? Oder reicht ein Anschreiben aus?
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#6

Genügt dann ein Schreiben oder muss ich mich offiziell bewerben?

In der Vereinbarung zum Teilzeitjob (kein Arbeitsvertrag, wie bereits erwähnt) stand ein Nachmittag als Arbeitszeitableistung drin. Nach einiger Zeit wurde *mündlich* vereinbart, dass ich nun die komplette Teilzeit vormittags ableisten könne. Dies gilt seit ca. 12 Jahren. Bin ich unter diesen Umständen dann verpflichtet, mich auf die neuen Bedingungen einzulassen?
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#7

Schau mal hier in Seite 6 "Verlängerung der Arbeitszeit" rein:
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads...cationFile

Du wirst dich schon bewerben müssen. Nehmen müssen sie dich nicht. Besprich das mal mit dem Personalrat oder deinem Vorgesetzten.

Mündlich ist immer problematisch. Rechtlich zählt m. E. nur die Arbeitszeitvereinbarung.
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#8

Danke für die Infos.
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