TV-V Eingruppierung Volljurist Stabsstelle
#1

Guten Tag,

ich arbeite als Volljuristin in einem Unternehmen. Die Stabsstelle Recht betreue ich alleine. Ich berate alle Fachabteilungen.

Derzeit bin ich in 12 eingruppiert auch weil externe Berater die Stelle so bewertet haben. Mit welcher Argumentation kann ich eine höhere Eingruppierung erreichen?

Danke für Eure Hilfe!
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#2

In dem du dich auf eine Stelle bewirbst die höher bewertet ist. E12 ist nicht unplausibel für die beschriebene Aufgaben.
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#3

Die Voraussetzungen für eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 13 sind ja:

13.1 Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechenden Tätigkeiten, deren Tätigkeiten sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 12.1 herausheben sowie

13.2 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben

Also solltest du die besondere Schwierigkeit und Bedeutung deiner Tätigkeiten herausheben. Sollte dir als Juristin doch nicht schwerfallen ;-) Gab es vielleicht schwierige Prozesse mit hohem Streitwert?

Soweit ich weiß gibt es nur ganz wenige Urteile zur Eingruppierung nach dem TV-V.
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