TVöD SuE - Bereitschaftszeit
#1

Hallo,
hält sich das TVöD SuE in den Einrichtungen an das Urteil vom Europäischen Gerichtshof aus dem Jahr 2000, das die Bereitschaftszeit als Arbeitszeit anzusehen und entsprechend zu vergüten ist (Rs. C-303/98)? Also dass Nachtarbeit auch Bereitschaftszeit ist.
Denn in den meisten Einrichtungen wird Nachtarbeit nur zum Teil oder auch gar nicht vergütet. - Gibt es Ausnahmen, wie werden diese rechtlich begründet? 
Wer ist dafür verantwortlich, dass Einrichtungen das umsetzen?
Und gibt es einen offiziellen Ansprechpartner vom TVöD SuE?
Danke.
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#2

"hält sich das TVöD SuE in den Einrichtungen an das Urteil vom Europäischen Gerichtshof aus dem Jahr 2000, das die Bereitschaftszeit als Arbeitszeit anzusehen und entsprechend zu vergüten ist (Rs. C-303/98)?"
Ja.

"Also dass Nachtarbeit auch Bereitschaftszeit ist."
Die Aussage ist leider für mich unverständlich.

"Denn in den meisten Einrichtungen wird Nachtarbeit nur zum Teil oder auch gar nicht vergütet. "
Du hast einen Überblick über die Situation bei den diversen Arbeitgebern, die den TVöD SuE anwenden?

"Gibt es Ausnahmen, wie werden diese rechtlich begründet? "
Wäre hilfreich, wenn erstmal beschrieben wird, um was es genau geht. D.h. was für Zeiten bei einigen Arbeitgebern nicht bezahlt werden.

"Wer ist dafür verantwortlich, dass Einrichtungen das umsetzen?"
Der Arbeitgeber und der betroffene Arbeitnehmer kann seine Rechte durchsetzen. Personal- und Betriebsräte sind auch dafür da, die Einhaltung rechtlicher Vorgaben zu überwachen.

"Und gibt es einen offiziellen Ansprechpartner vom TVöD SuE?"
Es ist nicht ersichtlich, dass es ein Problem im Tarifvertrag gibt. Ansprechparter für den Tarifvertrag sind die Vertragsparteien (entsprechende Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften.) Beide aber jeweils nur für ihre Mitglieder.

Rechtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis lassen sich beim zuständigen Arbeitsgericht durchsetzen.
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#3

Danke schonmal für die Antwort.

Zu diesen Punkten:
1:
"Also dass Nachtarbeit auch Bereitschaftszeit ist."
Die Aussage ist leider für mich unverständlich.
"Denn in den meisten Einrichtungen wird Nachtarbeit nur zum Teil oder auch gar nicht vergütet. "
Du hast einen Überblick über die Situation bei den diversen Arbeitgebern, die den TVöD SuE anwenden?
"Gibt es Ausnahmen, wie werden diese rechtlich begründet? "
Wäre hilfreich, wenn erstmal beschrieben wird, um was es genau geht. D.h. was für Zeiten bei einigen Arbeitgebern nicht bezahlt werden


- Ich kenne mehrere Personen, die auch in Einrichtungen arbeiten und nicht alle Stunden bezahlt bekommen die sie vor Ort arbeiten. Das ist besonders in den Nachtschichten der Fall. Man darf dort schlafen, aber man muss vor Ort sein. Also in Bereitschaft.
Wie kann es sein dass man nur 2-3 Stunden von 6-7 Stunden bezahlt wird. Trotz des TVöD SeE?

Kann es sein, dass es rechtliche Ausnahmeregelungen gibt? Wenn ja wie sind diese begründet?

2:
Welche Gewerkschaft für TVöD SeE für Arbeitnehmer ist konkret für Soziale Einrichtungen Ansprechpartner?
Gibt dafür einen Kontakt?


Vielen Dank
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#4

"Wie kann es sein dass man nur 2-3 Stunden von 6-7 Stunden bezahlt wird. Trotz des TVöD SuE?"
Der TVöD werden diese Stunden ggf. Bereitschaftsstunden ggf. nur zu 50% berücksichtigt. Siehe dazu § 9 TvöD. 2-3 Stunden bei 6-7 Stunden geht so nicht. Soweit es Pausen gibt wo tatsächlich keine Bereitschaft besteht könnte es eventuell möglich sein. Auch muss es dazu eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung geben.
Bei der Rechtsprechung ist jeweils zu berücksichtigen, dass zwischen Arbeitszeit und Bezahlung zu unterscheiden ist.

Der TVöD wurde von diesen Gewerkschaften geschlossen:
Gewerkschaften ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) (im Bereich SuE ist auch die GEW aktiv)
dbb beamtenbund und tarifunion
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