TVöD - P8
#1

Hallo Zusammen, 
ich arbeite im Palliativbereich einer onkologischen Abteilung, allerdings aufgrund 30% Behinderung, Attest, und Gleichstellung, mache ich keine Nachtdienste.
Mir fiel auf, dass ich immer noch in P7 eingestuft bin, arbeite aber seit 2018 mit Pall. Care Weiterbildung im Palliativbereich.
Die Begründung ist: ich würde keine Nachtdienste machen und nicht mehr in den onkologischen Bereichen arbeiten.
Kann mir jemand sagen, ob das für P8 relevant ist?
Vielen Dank
Claudia
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#2

Nachtdienst selber ist erstmal nicht eingruppierungsrelevant. Anders kann es sein, wenn durch die Besonderheiten des Nachtdienstes dort bestimmte Heraushebungsmerkmale erfüllt sind, die im Tagesdienst nicht erfüllt sind. (Wobei meist dann die Zeitanteile nicht reichen...)

Heraushebungsmerkmal in der P8 ist besondere Schwierigkeit. Dafür gilt laut Protokollerklärung:
"Tätigkeiten, die sich aufgrund besonderer Schwierigkeit aus Entgeltgruppe P 7 herausheben, sind solche
– in Spezialbereichen, in denen eine Fachweiterbildung nach der DKG-Empfehlung zur Weiterbildung von Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflegekräften vorgesehen ist,[...]"

Dazu gehört der onkologische Bereich, nicht aber der Palliativbereich.

Hinsichtlich P9 kommt es darauf an was es für eine Weiterbildung ist. "Es muss sich um eine Fachweiterbildung nach § 1 der DKG-Empfehlung zur pflegerischen Weiterbildung vom 29. September 2015 in der jeweiligen Fassung handeln oder es muss die Gleichwertigkeit des Weiterbildungsstandes nach § 21 dieser DKG-Empfehlung nachgewiesen worden sein"
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#3

Aber Einspringen eines P7 ners wegen Personalmangel im P8 -Onkobereich ohne entsprechende Entlohnung darf der Arbeitgeber dann trotzdem bedenkenlos fordern?
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#4

Vorübergehend kann der Arbeitgeber entsprechende Tätigkeiten fordern. Je nach Umfang entsteht ggf. ein Anspruch auf eine Zulage.
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