SuE Beantragung einer Höhergruppierung von 8a nach 8b
#1

Hallo,

ist es tarifvertraglich geregelt, bzw. gibt es eine entsprechende Auslegung, die nicht nur speziell für ErzieherInnen gilt,  sondern auch für Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung?
Für ErzieherInnen gibt es folgende Regelung:

"Eingruppierung Entgeltgruppe S 8 b gemäß Entgeltordnung:
Tätigkeitsmerkmale nach Fallgruppen:
Erzieherinnen / Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen / Heilerziehungspfleger und Heilerzieherinnen / Heilerzieher mit staatlicher Anerkennung und jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten." 

Als FAB berufe ich mich auf den letzten Teil "sonstige Beschäftigte, ... mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten", diese besonders schwierigen Tätigkeiten würde ich mit Zusatzqualifikationen begründen können (u.a. Übungsleitung für die Durchführung von Sportangeboten, Trainer für ein Gruppentraining für Menschen mit psych. Erkrankung).

Würde ich mit einem entsprechenden Antrag Erfolg haben können (es geht um Tätigkeiten die über die Stellenbeschreibung hinaus gehen)?
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