30.12.2025, 18:09
Hallo,
in Hamburg werden Sozialpädagogen für die Arbeit in Vorschulklassen als "Lehrer" in die E-Tabelle eingruppiert. Wenn ich als Sozialpädagogin innerhalb der Schulbehörde als Schulsozialarbeiterin arbeiten möchte, werde ich nach der S-Tabelle eingruppiert.
Ist es wirklich richtig, dass ich dann immer in Erfahrungsstufe 1 eingruppiert werde, weil es keine Möglichkeit gibt, die bisherige Berufserfahrung anzurechnen und es keinen "Bestandschutz" gibt?
in Hamburg werden Sozialpädagogen für die Arbeit in Vorschulklassen als "Lehrer" in die E-Tabelle eingruppiert. Wenn ich als Sozialpädagogin innerhalb der Schulbehörde als Schulsozialarbeiterin arbeiten möchte, werde ich nach der S-Tabelle eingruppiert.
Ist es wirklich richtig, dass ich dann immer in Erfahrungsstufe 1 eingruppiert werde, weil es keine Möglichkeit gibt, die bisherige Berufserfahrung anzurechnen und es keinen "Bestandschutz" gibt?


