Stufenvertretung
#1

Hallo

Kann der Personalrat in die Stufenvertretung gehen, wenn der Dienstherr gegen den Art 75 BayPVG verstößt oder bezieht sich diese möglichkeit nur auf einzelfälle zB: Einführung eines Dienstplan in der Verwaltung, Anordnung von Pausen
Da unser Dienstherr gegen verschiedene Absätze der Mitbestimmung verstößt, wäre natürlich die Frage das man mit dem gesamten Art 75 in die Stufenvertretung geht . Auch wegen den Fristen 

Gruß
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#2

Wieso Stufenvertretung bei Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte? Dort ist Klage beim Verwaltungsgericht das geeignete Instrument.

Zuerst mal Schulung besuchen und dann auf Kosten der Dienststelle Juristische Beratung mit dem Ziel der Prüfung der Klage in Anspruch nehmen.
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#3

Schulung ist klar, allerdings waren jetzt erst die Neuwahlen und das Gremium fängt im August erst an, Verwaltungsgericht ist mir schon klar.

Wollte erstmal die neuen nicht gleich überfahren und die Stufenvertretung ist eigentlich die Einfache variante.
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#4

Stufenvertretung kommt ja ins Spiel wenn man sich im Rahmen der Mitbestimmung nicht einigt. Aber nicht wenn Dienststelle den PR nicht wie nötig beteiligt.
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